Geflügelpest-Ausbruch im Jerichower Land! Schutzzone aufgehoben
Update vom 11. Mai
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Jerichower Land ist die eingerichtete Schutzzone am Donnerstag wieder aufgehoben worden. Das teilte der Landkreis mit einer entsprechenden Verfügung mit.
Originalmeldung vom 18. April
Burg - Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Jerichower Land haben die Behörden um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt.
Das teilte der Landkreis am Dienstag mit. Ebenso seien Verhaltenshinweise für die Tierhalter in den betroffenen Gebieten veröffentlicht worden.
In Roßdorf war zuvor in einem Hausgeflügelbestand der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Der Tierbestand wurde auf amtliche Anordnung am 12. April vorsorglich gekeult.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung. Die Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - kann durch verschiedene sogenannte aviäre Influenzaviren ausgelöst werden.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko, sich mit dem aufgetretenen Virus H5N1 zu infizieren, selbst für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Vögeln als "sehr gering" ein.
In Vogelbeständen kann es sich jedoch leicht ausbreiten - für diese Tiere ist es eine tödliche Gefahr.
Titelfoto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa