Finanzstreit: Landkreise ziehen vors Bundesverfassungsgericht!
Sangerhausen/Magdeburg - Im Streit um ihre finanzielle Ausstattung ziehen der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Ziel der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist eine Klärung der Frage, ob es einen Anspruch auf Mindestausstattung gibt, wie der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder (55, CDU), der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistags stellte sich am Dienstag einstimmig hinter die Pläne. Es solle geklärt werden, ob der grundgesetzliche Schutz der kommunalen Finanzausstattung absolut oder nur im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Landes gelte, hieß es.
Die Landkreise verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über eine Umlage.
Gegen die Höhe dieser sogenannten Kreisumlage waren mehrere Städte und Gemeinden vorgegangen - und sie hatten vor Gericht Erfolg. Der Landkreis Mansfeld-Südharz muss die Umlage so weit absenken, dass nur höchstens ein Viertel der kreisangehörigen Gemeinden durch die Zahlung dauerhaft unterfinanziert ist.
Rund 40 Millionen Euro muss der Kreis an Gemeinden zurückzahlen.
Landrat André Schröder: "Da stimmt etwas nicht im System"
Doch mehr Geld vom Land, das auf die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit verweist, gibt es für die Kreise nicht.
"Wir sind eingemauert durch die jetzige Rechtssprechung", sagte Schröder. Die Landkreise würden ihre Aufgaben erfüllen, ihnen bliebe aber nur der Weg, dafür immer mehr Schulden aufzunehmen.
"Da stimmt etwas nicht im System." Nötig sei deshalb eine grundsätzliche rechtliche Klärung, so der CDU-Politiker.
Die Gesamtverschuldung des Landkreises Mansfeld-Südharz lag zum Jahresende 2023 bei 157 Millionen Euro. In diesem Jahr müssen laut Landrat Schröder weitere Kredite aufgenommen werden. "Wir machen Schulden, wie wir sie noch nie gemacht haben."
Mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Kaiserslautern gibt es in Karlsruhe bereits eine anhängige Verfassungsbeschwerde, die in dieselbe Richtung zielt. Dieses Verfahren soll nun um die beiden Fälle aus Sachsen-Anhalt ergänzt werden.
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