"Außergewöhnliche Notsituation": Landtag verabschiedet Nachtrags-Haushalt 2023
Magdeburg - Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag den Nachtragshaushalt 2023 verabschiedet und damit eine neue Grundlage für das Corona-Sondervermögen geschaffen.
Die schwarz-rot-gelbe Koalition reagierte damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Im Zuge dessen stellte der Landtag in dieser Woche für 2023 eine "außergewöhnliche Notsituation" fest.
Ursprünglich wurde das Corona-Sondervermögen im Jahr 2021 so konzipiert, dass ihm knapp zwei Milliarden Euro einmalig zugeführt wurden. Nun sollen die Gelder für die Maßnahmen jedes Jahr in mehreren Scheiben aufgenommen werden, beschloss der Landtag während der Sitzung in Magdeburg.
In diesem Jahr betrifft das 150 Millionen Euro, die unter Anwendung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse für Notlagen über Kredite finanziert werden sollen.
Mit dem Sondervermögen sollen über mehrere Jahre die Folgen der Pandemie abgefedert werden. Das Paket in Höhe von 1,997 Milliarden Euro umfasst rund 60 Maßnahmen.
So soll unter anderem an Schulen und Hochschulen neue Technik angeschafft werden. Die Landesregierung will aber auch in Krankenhäuser investieren, die Digitalisierung anschieben sowie Sportvereine unterstützen.
Auch für 2024 beantragt die Landesregierung die Anerkennung der Notlage. Bislang sind von den ursprünglich geplanten zwei Milliarden Euro erst Maßnahmen mit einem Umfang von 580 Millionen Euro durchgeführt oder begonnen worden. Für das kommende Jahr rechnet die Regierung mit einem Bedarf von 640 Millionen Euro. Wie es ab 2025 weitergeht, ist offen.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa