Zoff ums Geld: In Sachsen-Anhalt bleiben ambulante Pflegedienste auf ihren Kosten sitzen

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt streiten ambulante Pflegedienste und die AOK um die Vergütung von bestimmten krankenpflegerischen Leistungen.

Wenn die Krankenkasse die Pflegeleistungen nicht bezahle, gefährde das die Versorgung der Patienten, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. (Symbolbild)
Wenn die Krankenkasse die Pflegeleistungen nicht bezahle, gefährde das die Versorgung der Patienten, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. (Symbolbild)  © Sina Schuldt/dpa

Die Kasse enthalte Pflegediensten im Land eine per Schiedsspruch festgesetzte Vergütung für inzwischen 20 Monate vor, so der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der im Land gut 500 Mitgliedsunternehmen mit vertritt.

Darunter seien rund 250 ambulante Pflegedienste.

Wenn sie AOK-Versicherte versorgten, würden ihnen die laut Tariftreuegesetz an Pflegekräfte zu zahlenden Zeitzuschläge für Einsätze in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen nicht refinanziert.

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Einem Sprecher zufolge stünden die Unternehmen vor offenen fünfstelligen Eurobeträgen. Die Dimension sei für die teils kleinen Dienste "nicht einfach wegzuatmen".

Der Verband ruft seine Mitglieder für Mittwoch zu einem Protest vor dem Landtag auf. Dann beschäftigt sich der Sozialausschuss unter anderem mit dem Thema ambulante Pflege.

AOK verweist auf fehlende Unterlagen

Die AOK Sachsen-Anhalt, größte Krankenkasse im Land, bestätigte die Uneinigkeit über die Vergütung.

"Grundlage der derzeitigen Differenzen ist eine Vergütungsforderung des bpa im Jahr 2023, die mit bis zu 50 Prozent Steigerungen sehr deutlich über den Vergütungen anderer Anbieter lag", erklärte eine AOK-Sprecherin.

"Trotz mehrfacher Aufforderung legten die Verbände der privaten Leistungserbringer in den Verhandlungen allerdings keine Unterlagen zu ihren Kosten- und Erlösstrukturen vor, welche diese Forderung begründet hätten und haben somit nicht die gesetzlich vorgeschriebene, notwendige Transparenz geschaffen."

Alle anderen Ersatzkassen und Innungskassen zahlten die entsprechenden Zeitzuschläge, hieß es vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste.

"Verpflichtende Vorgaben zur Entlohnung von Pflegekräften werden von der AOK-Krankenkasse ignoriert, obwohl die AOK-Pflegekasse und alle anderen Kassen hierfür eine Vergütung an Pflegedienste zahlen", erklärte bpa-Landesvorsitzende Sabine Kösling.

"Dies stellt einen klaren Rechtsbruch der AOK-Krankenkasse dar und gefährdet die Versorgung der Patienten."

Titelfoto: Sina Schuldt/dpa

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