200-Millionen-Euro-Streit: Wie Sachsen-Anhalt jetzt schlichten will
Von Christopher Kissmann
Magdeburg - Die schwarz-rot-gelbe Koalition in Sachsen-Anhalt möchte in einem jahrelangen Streit mit den Kommunen mit einer Gesetzesänderung für Klarheit sorgen und die Konflikte so befrieden.

Die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes könnte noch im März im Landtag von Sachsen-Anhalt beraten werden, wie Vertreter der Koalition bestätigten. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Hintergrund der Konflikte ist die für die Landkreise wichtige Kreisumlage. Die Landkreise verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage. Wie diese konkret berechnet werden muss, ist umstritten.
Nach Angaben des Landkreistags Sachsen-Anhalt gibt es in diesem Zusammenhang derzeit etwa 60 anhängige Klagen mit einem Streitwert von rund 200 Millionen Euro. Gegen die Höhe der Kreisumlage waren bereits in den vergangenen Jahren immer wieder Gemeinden vorgegangen - und sie hatten vor Gericht Erfolg.
Der Streit um die finanzielle Ausstattung der Kommunen beschäftigt inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Salzlandkreis haben eine kommunale Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Landkreise bekommen keine Steuereinnahmen: Jetzt geht's vor das Bundesverfassungsgericht!

Nun sollen auf Basis der Rechtssprechung im Gesetz konkrete Kriterien festgelegt werden, wie die Höhe der Umlage zu ermitteln ist. Die Regelungen sind kompliziert, im Kern soll die finanzielle Lage der Gemeinden aus Vorjahren bei der Berechnung stärker berücksichtigt werden.
Ziel sei es, für Rechtssicherheit zu sorgen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben (57). Die Gesetzesänderung solle aller Voraussicht nach noch im März im Parlament behandelt werden, so Erben.
Im politischen Raum gehen einige bereits jetzt davon aus, dass das novellierte Kommunalverfassungsgesetz ebenfalls beklagt werden könnte. Dann müsste darüber das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau entscheiden.
Die Landkreise sehen einen Fehler im System: Der ganz große Teil ihrer Aufgaben ist gesetzlich festgelegt - die Kosten lassen sich aber dauerhaft nur noch über die Aufnahme von Schulden finanzieren. Angesichts begrenzter Finanzen von Land und Gemeinden haben die Landkreise nahezu keine Möglichkeit, ihre Einnahmesituation verbessern zu können.
Titelfoto: Bildmontage: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa