Mädchen (10) auf dem Schulweg verschleppt: Täter und Opfer kannten sich nicht

Edenkoben - Ein Mädchen wird auf dem Schulweg verschleppt und mutmaßlich sexuell missbraucht: Dieser Alptraum vieler Eltern und Kinder sorgt in Edenkoben in Rheinland-Pfalz für Entsetzen.

Auf dem Schulweg wurde eine Zehnjährige in Rheinland-Pfalz entführt. (Symbolbild)
Auf dem Schulweg wurde eine Zehnjährige in Rheinland-Pfalz entführt. (Symbolbild)  © Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Am Montag soll ein 61-Jähriger eine Zehnjährige entführt haben. Nach bisherigen Ermittlungen kannten sich der mutmaßliche Täter und das Opfer nicht, teilten die Staatsanwaltschaft Landau und das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstagabend mit.

Wie sich der Beschuldigte des Mädchens bemächtigen konnte, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Nach "intensiven und umfangreichen Ermittlungen" sei ein leerstehendes Gebäude lokalisiert worden, in das der Mann die Schülerin mutmaßlich gebracht habe, teilten die Ermittler mit. Entlang der Fluchtstrecke sei das Handy des 61-Jährigen an der A65 gefunden worden, das er aus dem Fenster geworfen habe.

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Die Daten würden derzeit ausgewertet.

Der 61-Jährige sitzt in Untersuchungshaft.

Verdächtiges Ansprechen von Kindern schon ein Straftatbestand?

Besorgte Eltern sollten sich in Verdachtsfällen an die Schule oder die Polizei wenden. Symbolbild)
Besorgte Eltern sollten sich in Verdachtsfällen an die Schule oder die Polizei wenden. Symbolbild)  © Lino Mirgeler/dpa

Der Schulaufsichtsbehörde zufolge ist es in Rheinland-Pfalz üblich, dass Eltern von der Schule unverzüglich benachrichtigt werden, wenn ihre minderjährigen Kinder unentschuldigt fehlen.

So sei dies auch am Montag geschehen, da keine Krankmeldung oder Ähnliches von dem Mädchen vorgelegen habe. Auf die Benachrichtigung der Schule hin habe der Vater des Mädchens umgehend die Polizei informiert.

"Das verdächtige Ansprechen von Kindern und Jugendlichen stellt regelmäßig noch keinen Straftatbestand dar.

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Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein", teilte das LKA mit.

"Hierbei kann es sich um ein sexuelles Motiv, ebenso aber auch um eine unbedachte, unkluge Geste eines Erwachsenen handeln."

Klare Absprachen mit dem Kind - etwa darüber, mit wem es weggehen darf, dass es mit fremden Menschen nicht sprechen muss oder wo es im Notfall Hilfe bekommt - können helfen. Die Polizei rät davon ab, per Facebook, Whatsapp oder Telefonkette Gerüchte zu verbreiten.

"Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierte Dynamik", heißt es in einem Flyer. Stattdessen sollten sich besorgte Eltern an die Schule und die Polizei wenden.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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