Lebensgefahr! Trainspotter auf Sylter Bahndamm unterwegs

Sylt - Ein Radfahrer war am vergangenen Samstagnachmittag verbotenerweise auf dem Rettungsweg des Sylter Bahndammes unterwegs. Nach eigener Aussage wollte der 20-Jährige von dort aus die Züge fotografieren. Eine Situation, die schnell lebensgefährlich enden kann, so ein Polizeisprecher gegenüber TAG24.

Mit einem geliehenen Fahrrad war der 20-Jährige am Samstag auf dem Hindenburgdamm unterwegs. Die Bundespolizei stoppte ihn.
Mit einem geliehenen Fahrrad war der 20-Jährige am Samstag auf dem Hindenburgdamm unterwegs. Die Bundespolizei stoppte ihn.  © Bundespolizeiinspektion Flensburg

Wie die Bundespolizei Flensburg am Montag mitteilte, wurden die Beamten gegen 13.30 Uhr am Samstag über den 20-jährigen Radfahrer informiert.

Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte daraufhin den Zugang zum Damm im Bereich Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog, konnte aber keine Person feststellen. Wohl aber rund einen Kilometer später, wo der Radfahrer gerade verbotenerweise den Rettungsweg am Bahndamm befuhr.

Nach Angaben der Polizei gab der 20-Jährige an, ein sogenannter "Trainspotter" zu sein. Er war die Nacht davor aus Bayern angereist, um die Züge zu fotografieren, die täglich zwischen der Nordsee-Insel und dem Festland verkehren.

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Das Fahrrad habe er sich auf Sylt geliehen und sei dann mithilfe seiner Navigations-App in Richtung Festland gestartet. Die "Betreten verboten"-Schilder habe er nicht gesehen.

Nach einer Belehrung durch die Beamten der Polizei musste der Mann in Begleitung der Streife seinen Rückweg nach Sylt antreten. Ihm droht nach Angaben der Polizei ein Bußgeld.

Die Bundespolizei betont: "Vertrauen Sie bitte auch nicht Ihrer Navigations-App!"

Ein Foto vom Zug und der wunderschönen Landschaft? Verlockend, aber lebensgefährlich. Und zudem auch Hausfriedensbruch: "Der Sylt-Damm steht im Eigentum der Deutschen Bahn und betriebsfremde Personen haben dort nichts zu suchen."
Ein Foto vom Zug und der wunderschönen Landschaft? Verlockend, aber lebensgefährlich. Und zudem auch Hausfriedensbruch: "Der Sylt-Damm steht im Eigentum der Deutschen Bahn und betriebsfremde Personen haben dort nichts zu suchen."  © Carsten Rehder/dpa

Kein Einzelfall, wie Hanspeter Schwartz, Pressesprecher der Flensburger Bundespolizei am Montag gegenüber TAG24 mitteilte. Allein in den vergangenen Monaten habe es drei Fälle von unbefugtem Betreten gegeben. Und das, obwohl sowohl auf der Festland- als auch auf der Sylt-Seite große Gatter mit Warnschildern installiert sind.

"Der gesunde Menschenverstand sollte einem eigentlich sagen: 'Da gehe ich nicht rüber'. In diesem Fall war es aber so, und das ist uns auch schon mal mit einer französischen Familie passiert, dass das Navi des Mannes gesagt hat, er kann da rübergehen. Und dann glauben die Leute eher ihrem Navi und ignorieren die Schilder."

Ein solches Verhalten kann laut Schwartz schwerwiegende Folgen haben, gerade die unmittelbare Nähe zu den Gleisen sei problematisch.

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"Das ist lebensgefährlich! Zum einen begibt man sich selbst in Gefahr und zum anderen kann auch der Lokführer die Situation falsch oder eben auch richtig einschätzen und eine Notbremsung vollziehen. Dann können auch Personen im Zug zu Schaden kommen", so der Pressesprecher. "Deswegen ist der Aufenthalt auf dem Hindenburgdamm für Betriebsfremde grundsätzlich verboten."

Im Fall einer ausgelösten Notbremsung fällt auch das Strafmaß deutlich höher aus als "nur" ein Bußgeld wegen unbefugten Betretens. Die Bundespolizei appelliert deswegen noch einmal: "Vertrauen Sie bitte nicht Ihrer Navigations-App", so Schwartz.

Titelfoto: Bundespolizeiinspektion Flensburg

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