Weihnachtsmärkte in NRW: Gibt es konkrete Anschlagsplanungen?

Düsseldorf - Die Sicherheitsbehörden haben derzeit keine konkreten Erkenntnisse zu Anschlagsplanungen auf nordrhein-westfälische Weihnachtsmärkte.

Innenminister Herbert Reul (72, CDU) sieht aktuell keine Bedrohung für einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen.
Innenminister Herbert Reul (72, CDU) sieht aktuell keine Bedrohung für einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Nordrhein-Westfalen.  © Rolf Vennenbernd/dpa

"Die jihadistische Szene greift jedoch aktuell, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, das Weihnachtsfest im Rahmen abstrakter Drohungen auf", heißt es in einem Bericht von NRW-Innenminister Herbert Reul (72, CDU) an den Landtag.

Solche Drohungen könnten sich jederzeit konkretisieren. Potenzielle Anschlagsziele seien unverändert staatliche Einrichtungen sowie symbolträchtige Orte, Gebäude und Veranstaltungen.

"Aktuell sind für das Jahr 2024 landesweit insgesamt 639 Weihnachtsmärkte polizeilich bekannt, die mit Einsatzmaßnahmen belegt werden", teilte Reul weiter mit.

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Unter anderem werde dort für eine deutlich sichtbare Polizeipräsenz gesorgt. Das Thema steht an diesem Donnerstag auf Antrag der AfD-Opposition auf der Tagesordnung des parlamentarischen Innenausschusses.

Personen- und Taschenkontrollen möglich

Auch in Köln gibt es - wie hier am Dom-Vorplatz - einige Weihnachtsmärkte.
Auch in Köln gibt es - wie hier am Dom-Vorplatz - einige Weihnachtsmärkte.  © Roberto Pfeil/dpa

Nach dem tödlichen Messeranschlag auf einem Solinger Stadtfest im August und einem weiteren Messerangriff im September in Siegen gebe es weitere präventiv-polizeiliche Maßnahmen, um die Gefahrenlage zu reduzieren sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, heißt es im Bericht an den Ausschuss.

"Neben Kontrollen von Personen und Taschen auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände auf den Weihnachtsmärkten kann darüber hinaus auch die Anordnung einer strategischen Fahndung auf den Anreisewegen als geeignete Präventivmaßnahme infrage kommen", erläuterte Reul. Auch Videobeobachtung sei im Einzelfall ein geeignetes Mittel.

Unabhängig von den gesetzlich normierten Zuständigkeiten der Behörden zur Gefahrenabwehr seien allerdings zunächst die Veranstalter eines Weihnachtsmarktes für die Sicherheit der Besucher verantwortlich, unterstrich der Minister.

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Nach einem tödlichen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember 2016 sind Bürger, Sicherheitsbehörden und Behörden bundesweit besonders für solche Gefahren sensibilisiert.

Damals hatte ein islamistischer Terrorist einen Lastwagen entführt und war in einen Weihnachtsmarkt gefahren. Durch die Tat starben insgesamt 13 Menschen. Mehr als 70 weitere wurden verletzt, manche von ihnen schwer.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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