Verfassungsklage von SPD und FDP gegen NRW-Haushalt eingegangen
Münster - Die angekündigte Verfassungsklage der SPD- und FDP-Opposition in NRW gegen den aktuellen Landeshaushalt ist beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingegangen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Klage richte sich unter anderem gegen Kreditaufnahmen im Herbst vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der Corona-Krise und gegen die Einrichtung eines Sondervermögens wegen des Ukraine-Krieges, hieß es in der Mitteilung.
Aus Sicht der Antragsteller würden das Budgetrecht des Landtages und teils die im Grundgesetz verankerte "Schuldenbremse" verletzt.
Die Opposition hatte bereits im vergangenen Jahr kritisiert, dass fünf Milliarden Euro neue Schulden - deklariert als Sondervermögen - verfassungswidrig sein könnten.
Ende Dezember wurde der Haushalt 2023 mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition dennoch verabschiedet, samt dem sogenannten Sondervermögen "Krisenbewältigung".
Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa