Urteil ist gefallen: Stadtrat darf AfD nicht einfach ausgrenzen

Düsseldorf - Der Stadtrat von Kaarst (NRW) hatte mehrheitlich beschlossen, nicht mit Vertretern der AfD zusammenzuarbeiten. Das ist aber gesetzlich so nicht erlaubt.

Mitglieder einer Partei dürfen nicht pauschal ausgegrenzt werden. (Symbolbild)
Mitglieder einer Partei dürfen nicht pauschal ausgegrenzt werden. (Symbolbild)  © Sebastian Willnow/ZB/dpa

Die rechte AfD darf laut Gerichtsurteil von den übrigen Fraktionen eines Stadtrats nicht pauschal von der Zusammenarbeit ausgeschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats von Kaarst sei rechtswidrig, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Montag.

Der Stadtrat hatte auf Antrag der Grünen mehrheitlich beschlossen: "Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Einzelratsmitglieder erklären, dass sie eine Zusammenarbeit bzw. Kooperation mit Vertretern der AfD in jeder Art und Weise ablehnen und ausschließen."

Ein Ratsmitglied der AfD-Fraktion hatte dagegen Klage eingereicht. Das Gericht gab ihm recht: Durch den Ratsbeschluss werde der Kläger nach außen wahrnehmbar als Ratsmitglied herabgesetzt und zu einem "Ratsmitglied zweiter Klasse" gemacht. Einen solchen Beschluss dürfe der Rat nicht fassen.

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Der Grundsatz der Organtreue verpflichte den Rat als Gesamtorgan, alle Ratsmitglieder jeglicher politischer Ausrichtung formal gleichzubehandeln. Auch der Ratsmehrheit politisch unliebsame Ratsmitglieder hätten einen Rechtsanspruch darauf, vom Rat als dem obersten Verwaltungsorgan einer Kommune nicht ausgegrenzt zu werden.

Zöge man diese rechtliche Grenze nicht, könnte die Ratsmehrheit politisch unliebsame Ratsmitglieder öffentlich bloßstellen, anstatt die politische Auseinandersetzung in der Sache zu suchen. Gegen die Entscheidung kann noch die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beantragt werden.

Titelfoto: Sebastian Willnow/ZB/dpa

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