Überwachungs-Aktion in NRW entlarvt Sonntagsarbeit in jedem siebten Betrieb
Düsseldorf - Bei der ersten landesweiten Überwachungsaktion zur Sonntagsarbeit haben Kontrolleure in etwa jedem siebten von mehr als 650 kontrollierten nordrhein-westfälischen Betrieben Verstöße aufgedeckt.
Insgesamt seien knapp 600 Beschäftigte betroffen gewesen, teilte das NRW-Arbeitsministerium am Freitag in Düsseldorf mit. In 42 Betrieben sei die Sonntagsarbeit direkt vor Ort untersagt worden. Gegen 86 Betriebe seien Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Fall dem Zoll übergeben worden.
Die meisten Verstöße fanden die 110 Gewerbeaufsichtsbeamten der Arbeitsschutzverwaltung demnach auf Baustellen, in der Reinigungsbranche, in metallverarbeitenden Betrieben und in der Veranstaltungsbranche.
Darüber hinaus seien weitere Arbeitsschutzmängel entdeckt worden, darunter unzureichende Lagerung von Gefahrstoffen, verstellte Notausgangstüren, mangelhafte Leitern oder nicht geprüfte Feuerlöscher.
In Einzelfällen seien aufgrund des Verdachts von Schwarzarbeit Meldungen an die Steuerfahndung und die Zollbehörden erfolgt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und Grüne vereinbart, Sonn- und Feiertagsarbeit auf das Notwendige zu begrenzen und Unternehmen für die Thematik Sonntagsruhe zu sensibilisieren. Illegale Sonntagsarbeit ist ein Verstoß gegen §9 des Arbeitszeitgesetzes.
Titelfoto: Daniel Vogl/dpa