Rückläufiger Trend: Straftäter flüchten seltener aus NRW-Psychiatrien
Düsseldorf - Die Zahl der Fluchten und Ausbrüche von Straftätern aus nordrhein-westfälischen Psychiatrien ist rückläufig. Das hat das NRW-Gesundheitsministerium mitgeteilt.
Wurden in den Jahren 2019 und 2020 noch jeweils über 40 Fälle verzeichnet, waren es in den vergangenen drei Jahren jeweils unter 30 Fälle. Eingeschlossen in die Zahlen ist das Verschwinden von psychisch kranken Straftätern während begleiteter Ausgänge.
Gestiegen ist hingegen die Zahl der sogenannten sonstigen Entweichungen, wozu schon die verspätete Rückkehr von einem genehmigten, unbegleiteten Ausgang gezählt wird, aber auch die Nicht-Rückkehr. Angesichts der gestiegenen Zahl von Untergebrachten sei die Quote der gesamten Entweichungen dennoch stabil.
Straftäter, die wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sind, kommen nicht in den Strafvollzug, sondern in den sogenannten Maßregelvollzug. Sie werden also zwangsweise in Psychiatrien oder Entziehungsanstalten eingewiesen.
Sobald Gutachter feststellen, dass ihre Gefährlichkeit nachgelassen hat, müssen ihnen Lockerungen gewährt werden.
Die Unterbringung hat nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts freiheitsorientiert und therapiegerichtet zu erfolgen.
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