Pilze sammeln in NRW: Diese Regeln gelten immer - zehn Arten sind tödlich giftig!
Düsseldorf - Nordrhein-Westfalens Forstministerin Silke Gorißen (51, CDU) hat zum frühen Start der diesjährigen Pilzsaison an die geltenden Regeln und Vorsichtsmaßnahmen erinnert.
Der wichtigste Grundsatz: nur wirklich bekannte Pilze sammeln. "Immerhin gelten rund 150 Pilzarten als giftig, zehn davon tödlich giftig", warnte das Ministerium am Freitag in Düsseldorf. Manche Pilzarten, etwa der Flockenstielige Hexenröhrling, hätten giftige Doppelgänger.
Rund 200 der mehr als 5000 verschiedenen Großpilzarten in Nordrhein-Westfalen gelten jedoch als genießbar. Speisepilze wie Pfifferlinge oder Steinpilze dürfen nur in Maßen und ausschließlich für den Eigenbedarf gesammelt werden.
Wie bei Wildkräutern gilt auch bei der Pilzsuche die sogenannte Handstrauß-Regel: Es darf höchstens ein Kilogramm gesammelt werden. "Wer Pilze in gewerblichem Maße sammelt, begeht eine Straftat", stellte Gorißen klar.
"Um das sensible Waldökosystem zu schützen, dürfen Pilze nur außerhalb von Naturschutzgebieten gesammelt werden", erklärte Michael Knaup, Ranger im Landesbetrieb Wald und Holz.
Das Verlassen der Wege in Naturschutzgebieten sei verboten und könne mit Bußgeldern bis zu 1500 Euro geahndet werden. Tabu seien die frühen Morgen- und Abendstunden, denn in dieser Zeit brauche das Wild Ruhe.
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