Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - Die Einkommensgrenzen für öffentliche Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen werden erhöht. Das geht aus einer neuen Richtlinie hervor, die Bauministerin Ina Scharrenbach (48, CDU) vorgestellt hat.
Um in einer Sozialwohnung wohnen oder eine andere Form der öffentlichen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen zu können, darf das anrechenbare Jahreseinkommen für einen Ein-Personenhaushalt nicht über 23.540 Euro (2024: 20.420 Euro) liegen. Für einen Zwei-Personenhaushalt liegt die Grenze bei 28.350 Euro (2024: 24.600 Euro).
Für jede weitere zum Haushalt zählende Person erhöht sich die Summe um 6530 Euro (2024: 5660 Euro) und für jedes Kind um weitere 860 Euro (2024: 740 Euro). Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Einkommensgrenzen sind nicht nur wichtig für Berechtigungsscheine in Sozialwohnungen, sondern etwa auch zur Darlehensbewilligung für den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum sowie Zinssenkungen für Darlehen bei der NRW.BANK.
Hierbei handelt es sich nicht um das Netto- oder Bruttoeinkommen. Wie das anrechenbare Jahreseinkommen konkret ermittelt werden kann, ist einem Einkommensermittlungserlass zu entnehmen und bei der NRW.BANK abrufbar.
2,3 Milliarden Euro als Förderrahmen vorgesehen
Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Neubau, Modernisierung und den Erhalt barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte sowie Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen.
Im laufenden Jahr sind dafür rund 2,3 Milliarden Euro als Förderrahmen vorgesehen.
Mit der neuen Förderrichtlinie wird zugleich ein europäisches Förderverbot für eigenständige, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel umgesetzt, wie Scharrenbach erläuterte.
"Hybride Heizungsanlagen bleiben förderfähig, wenn diese mit einem erheblichen Anteil an erneuerbarer Energie kombiniert sind."