NRW-Regierung hat viel vor: Das sind die politischen Schwerpunkte für 2025
Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - In der zweiten Hälfte der Wahlperiode hat die NRW-Landesregierung noch viel Reformstau: Was tun gegen Kita-Schließungen aus Personalmangel? Wie kommt mehr Bildungsgerechtigkeit in soziale Brennpunkte? Auch in den Bereichen Gesundheit, Mieterschutz, Flüchtlinge und Kriminalität gibt es viel zu tun. Hier gibt's eine Auswahl der Agenda der schwarz-grünen Koalition für 2025.
2025 soll Wendepunkt für Kriminalitätsbekämpfung sein
NRW-Innenminister Herbert Reul (72, CDU) kündigte bereits an, die Sicherheitsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten: "Für TikTok-Prediger und Demokratiefeinde wird es sehr ungemütlich", sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Düsseldorf.
Reul will Polizei und Verfassungsschutz in Sachen Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung nun das dringend nötige Update verpassen. "Wenn jetzt alle an einem Strang ziehen und keiner aus ideologischen Gründen blockiert, kommen wir im Kampf gegen Terroristen vor die Lage."
Dafür müsse an rechtlichen Stellschrauben gedreht werden, um Ermittlern das richtige Rüstzeug an die Hand zu geben. Ziel sei es auch, im Bereich Kinderpornografie Täter schneller dingfest zu machen, um Kinder aus ihrem Martyrium zu befreien, betont der Minister.
2025 steht zudem eine Neufassung des NRW-Verfassungsschutzgesetzes an. Damit werden insbesondere Pläne aus dem Sicherheitspaket der Landesregierung umgesetzt. So sollen unter anderem erstmals in NRW Lagebilder zum Rechtsextremismus und zur Cybersicherheitslage erstellt werden.
Krankenhausreform am Start: Mehr Expertise in Kliniken
Jetzt wird es ernst mit der neuen Krankenhausplanung in NRW: Die Feststellungsbescheide, mit denen bis Jahresende 2024 allen Krankenhäusern die Entscheidungen über ihre künftigen Aufgabenschwerpunkte verbindlich mitgeteilt wurden, treten zum 1. April 2025 in Kraft. Für bestimmte Leistungsgruppen werden Übergangsfristen bis Ende 2025 vorgesehen.
Mit der neuen Krankenhausplanung soll die Qualität der stationären Versorgung verbessert werden. Spezialisierung und Sicherung der Grundversorgung in der Fläche sind wesentliche Ziele. Das bedeutet auch, dass manche Krankenhäuser gerade hochkomplexe Leistungen künftig nicht mehr anbieten dürfen, wenn sie nicht über ausreichend Expertise und Erfahrung verfügen.
Bis zum Sommer soll der Landespsychiatrie mit passgenauen Empfehlungen und Hilfen an den Anstieg psychischer Belastungen und Erkrankungen angepasst werden. Das Land skizziert dabei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Prävention sowie zur Versorgung Betroffener.
Besserer Mieterschutz und harte Strafen gegen Dauervermietung an Touristen
Zum Frühjahr ist eine Neufassung der Mieterschutzverordnung geplant. Dabei geht es vor allem um die sogenannte Mietpreisbremse. Falls die bundesgesetzliche Regelung nicht verlängert wird, will NRW in seiner Verordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Verträgen und den Kündigungsschutz neu regeln. Verlängert der Bund die Mietpreisbremse, soll sie auch in NRW entsprechend umgesetzt werden.
Die Mieterschutzverordnung begrenzt sowohl Preissteigerungen bei Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten. Zudem gibt sie Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Bislang gelten diese Auflagen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW. Künftig sollen es mehr sein.
Darüber hinaus wird das Wohnraumstärkungsgesetz überprüft. Das im Sommer 2021 verabschiedete Gesetz, das bis zu 500.000 Euro hohe Bußgelder erlaubt, sollte eine Handhabe bieten gegen die Dauervermietung von Wohnungen an Kurzzeit-Touristen, unangemessene Unterbringung von Leiharbeitern und gegen Schrottimmobilien.
Testlauf für die Bezahlkarte in NRW
In den Landeseinrichtungen für Asylbewerber soll im nächsten Jahr die Bezahlkarte getestet werden, bevor das System auch in den Einrichtungen der Kommunen eingesetzt wird.
Ob sie das wollen, sollen diese am Ende selbst entscheiden.
Beim Platzangebot will das Fluchtministerium für mehr Planbarkeit sorgen: Einrichtungen, die zunächst noch als Notunterkünfte in Betrieb genommen werden, sollen nach und nach durch "standardgerechte Regelplätze" ersetzt werden.
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