NRW-Ministerium hat entschieden: Dürfen Schulklassen während der Unterrichtszeit demonstrieren?
Düsseldorf - Gilt die Teilnahme an Demos während der Schulzeit noch als Unterricht? Darüber hat das Schulministerium Nordrhein-Westfalens nun entschieden.
Wie das Ministerium auf Anfrage der NRW-AfD in einem Papier für den Landtag mitteilt, stelle das Demonstrieren von Schulklassen "Unterricht in anderer Form" dar, wenn damit Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht würden.
"Die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten", so das Ministerium.
Die AfD-Fraktion hatte zuvor mit Bezug auf die jüngsten Demos gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie unter anderem wissen wollen, ob Lehrerinnen und Lehrer bei ihren Schülern für solche Demos werben dürfen.
Die Antwort: Lehrer müssen grundsätzlich ihre Unparteilichkeit wahren. Auch eine Demo, für die sie werben, müsse von §2 des Schulgesetzes gedeckt sein.
Dort heißt es: "Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen sowie die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten."
Die AfD wollte auch wissen, ob Lehrerinnen und Lehrer in diesem Jahr schon Ärger bekommen haben, weil sie zu Demos aufgerufen haben. Laut Schulministerium sind "bisher drei Verdachtsfälle bei den zuständigen Dienststellen bekannt geworden.
Titelfoto: David Young/dpa