Neuer Gesetzentwurf: Zocken bis kurz vor Weihnachten
Düsseldorf - An Weihnachten sind die Kasinos in NRW lange geschlossen. Ein neuer Gesetzentwurf der NRW-Regierung sieht vor, den Betreibern künftig immerhin an Heiligabend etwas mehr Spielraum zu lassen.
Demnach dürfen Spielbanken am 24. Dezember wieder bis vier Uhr morgens geöffnet bleiben. Die Novellierung, die noch vom Parlament verabschiedet werden muss, solle erfolgen, weil es sich beim 24. Dezember nicht um einen Feiertag im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage handle, heißt es im Entwurf, den NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU, 70) dem Düsseldorfer Landtag zugeleitet hat.
Derzeit steht in dem 2020 verabschiedeten Spielbankgesetz NRW: "Die Spielbanken bleiben geschlossen am Karfreitag (bis einschließlich 6 Uhr des Folgetags), am Volkstrauertag, an Allerheiligen und am Totensonntag jeweils von 5 bis 24 Uhr sowie am 24. und 25. Dezember."
Mit der kleinen Öffnung für die frühen Morgenstunden des Heiligen Abends will die Landesregierung nun wieder auf eine frühere Regelung zurückgreifen.
Außerdem soll in der Novelle präzisiert werden, welche "klassischen Spiele" die Kasinos vor Ort anzubieten haben.
Deshalb sieht der Regierungsentwurf die Ergänzung vor: "Unter Klassischem Spiel im Sinne dieses Gesetzes, das in der Regel nur in Spielbanken angeboten werden darf, werden insbesondere Spiele wie Roulette, Baccara, Black Jack, Trente et quarante und Poker jeweils in allen Varianten einschließlich der Ausspielung zusätzlicher Jackpots verstanden."
Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa