Neue Stiftung in NRW unterstützt Opfer von Gewalttaten finanziell
Düsseldorf - Opfer von Gewalttaten sollen in Nordrhein-Westfalen finanziell besser unterstützt werden.
Die vom Landtag beschlossene Stiftung Opferschutz hat ihre Arbeit aufgenommen. Bei Fällen, in denen das Bundesopferentschädigungsgesetz nicht greift, kann die Stiftung in NRW helfen.
Seit Freitag könnten Betroffene über die Website Anträge stellen, sagte der Vorsitzende des Stiftungsrats, Sebastian Haug (48).
Mit der Stiftung werde eine Lücke im Opferschutz in NRW geschlossen, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann (65, CDU). Opfer von Gewalttaten könnten nicht immer auf finanzielle Hilfen hoffen. So komme es vor, dass Täter mittellos seien und Schadenersatz nicht zahlen könnten. Manchmal würden auch staatliche Opferentschädigungsleistungen wegen der strengen rechtlichen Voraussetzungen nicht gewährt.
Die neue NRW-Stiftung unterstütze Gewaltopfer "so unbürokratisch wie möglich und so schnell wie möglich", sagte Haug. Die Stiftung soll als letzte Instanz einspringen, wenn alle anderen Entschädigungsmechanismen nicht greifen.
Einspringen könnte die Stiftung etwa bei Fällen von häuslicher Gewalt, nach Anschlägen im Nahverkehr oder aber auch nach der jüngsten Messerattacke in einem Fitnessstudio in Duisburg, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Kathrin Melchert.
Einmalige Pauschale von 10.000 Euro
Als Beispiel für eine Soforthilfe nannte sie die Übernahme der Kosten für eine neue Brille, wenn die alte bei einem Anschlag zu Bruch gegangen sei. Sie rechne mit einer Vielzahl von Anfragen.
Nach Angaben Haugs kann die Stiftung auch bei der Anschaffung eines Elektromobils helfen, das sich ein Opfer nicht leisten könne, es aber nach einer Gewalttat dringend benötige. Die Stiftung könne auch Stalking-Opfern beistehen, wenn sie schnell aus ihrer bisherigen Wohnung ausziehen müssten.
Die Stiftung hilft Privatpersonen aus NRW, die nach dem 23. Februar 2022, dem Tag der Stiftungsgründung, Opfer einer Gewalttat wurden, sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen. In der Regel werden einmalig pauschal bis zu 10.000 Euro gezahlt, im Akutfall auch bis zu 1000 Euro Soforthilfe.
Haug machte klar, dass die Stiftung einen Ermessensspielraum habe und Ausnahmen möglich seien. Die Soforthilfe solle möglichst innerhalb von drei Arbeitstagen bei Opfern ankommen.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa