Neue Runde im Justiz-Skandal: Nun muss sogar NRW-Innenminister Reul auf den Zeugenstuhl

Düsseldorf - Nächstes Kapitel in der sogenannten Richter-Affäre in Nordrhein-Westfalen: Nun muss sogar Innenminister Herbert Reul (72, CDU) auf den Zeugenstuhl.

NRW-Innenminister Herbert Reul (72, CDU) muss in der Richter-Affäre vor Gericht aussagen.  © Henning Kaiser/dpa

Dabei geht es um die Besetzung des Präsidentenpostens am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht. Eine Abteilungsleiterin des NRW-Innenministeriums hatte den Zuschlag des Landeskabinetts erhalten.

Nachdem ein Gutachter zu dem Ergebnis gekommen war, dass die entscheidende Beurteilung der Bewerberin rechtswidrig war, hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (55, Grüne) das Verfahren gestoppt. Der Kabinettsbeschluss soll aufgehoben werden.

Es sollen nun neue Beurteilungen aller drei Bewerber angefordert werden. Die Abteilungsleiterin hatte von Innen-Staatssekretärin Daniela Lesmeister (47, CDU) ausschließlich Bestnoten erhalten, obwohl diese erst zwei Monate ihre Vorgesetzte war.

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"Die Befragung von Minister Reul ist ein zentraler Schritt, um offenzulegen, wie es im Innenministerium zu gravierenden Fehlern bei Beurteilungen und Beförderungen kommen konnte", meint Werner Pfeil (58), rechtspolitischer Sprecher für die FDP-Fraktion, dazu.

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NRW-Landtag prüft den Verdacht auf Vetternwirtschaft

Staatssekretärin Daniela Lesmeister (47, CDU) schloss einen Formfehler bei der Vergabe des Richterpostens nicht aus.  © David Young/dpa

Es ginge dabei auch darum, systematische Defizite aufzudecken und das Rechtsstaatsprinzip wiederherzustellen, so Pfeil, der klarstellt: "Die strukturellen Defizite im Innenministerium müssen umfassend aufgeklärt werden."

Der Untersuchungsausschuss des Landtags prüft derzeit, ob Vettern- und Parteibuchwirtschaft den Ausschlag bei der Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts gab oder die Kompetenz der Bewerber.

Zwei Verwaltungsgerichte hatten das Besetzungsverfahren gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht hatte dann keine durchgreifenden Bedenken gesehen - wurde aber dann vom Bundesverfassungsgericht angewiesen, den Fall noch einmal genauer zu prüfen.

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