Miet-Hammer: NRW dehnt Begrenzung für Wohnpreise drastisch aus!
Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - Die Mieten werden in Nordrhein-Westfalen künftig in 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt.
Bislang deckelt die Mieterschutzverordnung nur in 18 von 396 Kommunen Preissteigerungen bei Neuvermietung und Bestandsmieten. Das Kabinett hat die Regulierungen nun mit Wirkung zum 1. März erheblich ausgeweitet.
Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Sommer auslaufende Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen. Grundlage ist ein Gutachten. Das listet auf, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist.
Das Mieterhöhungspotenzial in bestehenden Mietverträgen werde nun in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt - statt regulär 20 Prozent, erläuterte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (48, CDU). Bei neu abgeschlossenen Verträgen darf die Miete nur um zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen.
Zusätzlich wird die sogenannte Kündigungssperrfrist verlängert. Das bedeutet, Mietern darf erst acht Jahre nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden - im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von drei Jahren.
Bundesregierung gegen Überarbeitung der Mietwucher-Vorschrift
Diese Regelung und die Kappungsgrenze in den Bestandsmieten gelten bis zum 28. Februar 2030, wie Scharrenbach berichtete. Um Mieter wirksamer vor Wucher zu schützen, bedürfe es aber größerer bundesgesetzlicher Anstrengungen, forderte die Ministerin.
NRW habe gemeinsam mit weiteren Ländern einen Vorstoß im Bundesrat gemacht, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Leider habe die Bundesregierung diesen Ansatz nicht aufgegriffen.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa