Handy-Nutzung in der Schule: NRW will verbindliche Regelung
Von Bettina Grönewald
Düsseldorf - Die Frage wird immer dringender: Wie sollen Schulen mit der Nutzung von Smartphones, Tablets und Co. durch Schüler umgehen? In NRW soll es künftig einheitliche Regelungen geben.

Derzeit werde an einer Weiterentwicklung der bestehenden Vorgaben hinsichtlich altersgerechter und verbindlicher Leitplanken für die Handy-Nutzung gearbeitet, teilt das Düsseldorfer Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Bislang gestalten die rund 5500 Schulen in NRW den Umgang mit Handys in eigener Verantwortung. "Die Schulen können die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände einschränken und auch verbieten, dass Schülerinnen und Schüler ihre Mobiltelefone während des Unterrichts benutzen", erläutert das Ministerium auf seiner Homepage.
Die konkreten Regelungen zur Handy-Nutzung sind demnach in der Regel das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern unter Einbeziehung der entsprechenden Mitwirkungsorgane, also etwa der Schulkonferenz und -pflegschaft.
In der Schulordnung, die von der Schulkonferenz erlassen wird, kann zudem die Handy-Nutzung auf dem Gelände geregelt werden. Dazu können beispielsweise "Handyzonen" gehören, die für bestimmte Zwecke genutzt werden dürfen.
NRW-Schulministerium stellt klar: Lehrer müssen Schüler einheitlich unterrichten, erziehen und beraten

Verletzt ein Schüler seine Pflichten, etwa durch störendes Verhalten im Unterricht, so dürfen Mobiltelefone aus erzieherischen Gründen weggenommen werden.
Dabei sei laut Schulgesetz allerdings immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. "Dies bedeutet, dass in der Regel eine Rückgabe des weggenommenen Gegenstands am Ende des Unterrichtstages erfolgt."
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Störungen sei es auch möglich, das Objekt des Ärgers länger einzubehalten, wenn beispielsweise bei Minderjährigen das Einverständnis der Eltern vorliege oder die Rückgabe mit einem Elterngespräch verbunden werden solle.
Grundsätzlich gelte für den Einsatz von Handys oder Tablets im Unterricht, dass die Lehrer ihre Schüler in eigener Verantwortung unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen.
Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa