Getötete Luise (†12) ist Ausnahmefall: Kein Standardverfahren für Umgang mit Täterinnen
Köln - Der Kriminalpsychologe Rudolf Egg (74) hat die Tötung der zwölfjährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg als sehr seltenen Ausnahmefall eingestuft.
Dass Mädchen im Kindesalter töten, sei "sehr, sehr ungewöhnlich", sagte Egg am Mittwoch in einem Interview im WDR-Hörfunk.
In seiner Laufbahn habe er einen solchen Fall nicht gehabt, sagte der langjährige Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden - der zentralen Einrichtung des Bundes und der Länder für kriminologische Forschungsfragen.
Die geständigen Mädchen (12 und 13 Jahre) stünden am Anfang ihres Lebens. "Man muss ihnen jetzt nicht das gesamte Leben verbauen", sagte Egg. "Auch wenn sie moralisch sehr schwere Schuld auf sich geladen haben."
Zu einem Zeitpunkt, der noch zu bestimmen sein wird, werde man den Mädchen die Hand reichen müssen, sagte der Kriminologe und Rechtspsychologe aus Wiesbaden. Bei Kindern stehe nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung und Entwicklung im Vordergrund.
"Das bedeutet aber nicht, dass die Tat ohne Konsequenzen bleibt. Dass man einfach so zur Tagesordnung übergeht, das geht natürlich nicht", sagte Egg. "Das muss schon Konsequenzen haben."
Landesjugendamt NRW hat kein Verfahren für Umgang mit den Täterinnen parat
Zuständig seien jetzt die Jugendämter. "Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Familien eine Erziehungsbetreuung bekommen. Man kann auch über das Sorgerecht streiten", sagte Egg.
Die Tat bedeute zudem einen massiven Einschnitt für die kleine Kommune. Man werde sich fragen müssen, ob die Mädchen weiter in die gleiche Klasse gehen können.
Das Landesjugendamt NRW hat derweil im Fall der getöteten Luise kein Verfahren für den Umgang mit den mutmaßlichen Täterinnen parat.
"So einen Fall gab es noch nie und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren", sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Köln.
Das zuständige Jugendamt vor Ort müsse in kommunaler Eigenständigkeit eine Lösung finden - mit den oder gegen die Eltern der geständigen Mädchen. "Der Fall ist so besonders gelagert, dass es dafür kein Verfahren gibt", sagte der Sprecher.
Das Landesjugendamt ist bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen angesiedelt. Es sei aber keine Aufsichtsbehörde und habe nur beratende Funktion, hieß es.
Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa