Erlass legt fest: Behörden in NRW benötigen einen Antikorruptions-Beauftragten
Düsseldorf - Alle öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen, die nicht ohnehin über eine Innenrevision verfügen, müssen künftig einen Antikorruptionsbeauftragten einsetzen.
Das geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor, der zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist. Der sogenannte Anti-Korruptionserlass ersetzt eine acht Jahre alte Regelung.
In den neuen Vorgaben wird laut Innenministerium nun auch benannt, welche Bereiche in einer Behörde besonders korruptionsgefährdet sind.
So geht es laut dem Erlass um Bereiche, in denen über Vor- oder Nachteile von mehr als 10.000 Euro entschieden wird. Aber auch ein "immaterieller Vorteil" wie der Zugriff von Beschäftigten auf geheime oder politisch bedeutsame Informationen schaffe die Gefahr von Korruption.
Jede Behörde muss anhand solcher Kriterien einen "Gefährdungsatlas" aufstellen. An den neuralgischen Punkten ist dann ein Vier-Augen-Prinzip und Job-Rotation alle fünf Jahre vorgesehen.
Innenminister Herbert Reul (70, CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der Anti-Korruptionserlass schafft Standards. Er informiert die Leitungsebenen öffentlicher Stellen darüber, welche organisatorischen Maßnahmen sich zur Korruptionsprävention eignen."
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa