"Weisse Flotte" im Unrecht: Ausflugsdampfer muss an Kölner Gastronomen herausgegeben werden
Düsseldorf - Die "Weisse Flotte" muss das Motorschiff "MS Stadt Düsseldorf" nach vorläufiger Bewertung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts an vier Gastronomen aus Köln herausgeben.
Einen entsprechenden Hinweisbeschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag bekannt gegeben.
Die Kölner hatten das 53 Jahre alte Ausflugsschiff Ende August 2020 auf der Auktionsplattform eBay ersteigert. Weil die "Weisse Flotte" als Eigner das Schiff nicht herausgab, zogen die Gastwirte vor Gericht und bekamen in erster Instanz Recht. Gegen das Urteil hatte die "Weisse Flotte" Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
Die Kölner hatten für die "MS Stadt Düsseldorf" 75.050 Euro geboten und mit diesem Höchstgebot bei der Online-Auktion den Zuschlag erhalten. Mit dem Zuschlag sei ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen worden, befand das Oberlandesgericht nun und bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts.
Die "Weisse Flotte" als bisheriger Eigner meinte, das Schiff sei noch mit einer Hypothek belastet gewesen und hätte daher gar nicht versteigert werden dürfen. Zudem wären andere Bieter wegen bestimmter Vorgaben bei eBay gar nicht zum Zuge gekommen.
Doch das Oberlandesgericht betonte, die geltenden Auktionsvorgaben seien bekannt gewesen und fair. Die "Weisse Flotte" hat jetzt bis zum 8. Mai Zeit, Stellung zu nehmen. Medienberichten zufolge hatte sich das Unternehmen bei der Versteigerung der "MS Stadt Düsseldorf" einen deutlich höheren Erlös erhofft.
Die Kölner Gastwirte wollen das Ausflugsschiff gastronomisch nutzen. Es soll nach einem verstorbenen Gastwirt in "MS Schang Jülich" umgetauft werden.
Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa