Einbrecher bricht sich auf frischer Tat beide Fußgelenke!

Düsseldorf – Auf besonders schmerzhafte Weise ist die Diebestour eines Einbrechers in Düsseldorf geendet. Der 32-Jährige brach sich beim Sprung aus einem Fenster beide Fußgelenke.

Ein Einbrecher hat sich beim Vier-Meter-Sprung aus einem Fenster beide Fußgelenke gebrochen. (Symbolbild)
Ein Einbrecher hat sich beim Vier-Meter-Sprung aus einem Fenster beide Fußgelenke gebrochen. (Symbolbild)  © 123RF/luckybusiness

Die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses an der Moorenstraße in Bilk hatte den Einbrecher in der Nacht auf den heutigen Donnerstag gegen 0.45 Uhr auf frischer Tat erwischt, wie die Polizei mitteilte.

Demnach wurde sie von einem verdächtigen Geräusch aus dem Schlaf gerissen und bemerkte dann den Fremden in ihrer Wohnung.

Als sie den Notruf wählte, ergriff der Mann die Flucht durch ein Fenster im Hochparterre, durch das er zuvor auch hineingelangt war. Offenbar hatte er mehrere Gartenmöbel derart aufeinander gestapelt, dass er durch das Fenster in circa vier Metern Höhe einsteigen konnte.

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Der Sprung von oben herab endete nicht so glimpflich. Als der Einbrecher auf dem Boden auftraf, brach er sich beide Fußgelenke!

Dieb versteckte seine Beute in der Unterhose

Trotz seiner Verletzung und heftiger Schmerzen, versuchte der 32-Jährige vom Tatort zu entkommen, wurde jedoch ganz in der Nähe von einem alarmierten Streifenteam angehalten.

Die Polizisten bemerkten, dass der Verdächtige stark schwitzte und Probleme hatte, sich auf den Beinen zu halten. Der Mann versuchte dies durch seinen Alkoholpegel zu begründen, konnte die Beamten damit jedoch nicht überzeugen.

Sie durchsuchten den 32-Jährigen und wurden in seiner Unterhose fündig: Der Schmuck, der darin zum Vorschein kam, stammte eindeutig aus der Wohnung an der Moorenstraße.

Weil der Dieb kaum mehr aufrecht stehen konnte, rückte ein Krankenwagen an. Erst im Krankenhaus folgte dann die Diagnose: Fußgelenk-Bruch auf beiden Seiten!

Der 32-Jährige musste zur Behandlung vorerst im Krankenhaus bleiben. Da er keinen festen Wohnsitz hat, soll er zu einem späteren Zeitpunkt einem Haftrichter vorgeführt werden.

Titelfoto: 123RF/luckybusiness

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