Darum zog die Polizei diesen Gold-BMW aus dem Verkehr
Düsseldorf – Mit einer ungewöhnlichen Begründung hat die Düsseldorfer Polizei ein goldfarbenes Auto aus dem Verkehr gezogen.
Der mit goldener Folie überzogene Wagen sei eventuell zu grell für den Straßenverkehr, sagte ein Polizeisprecher am Montag. Beamten war der SUV am Sonntag bei einer Kontrolle gegen sogenannte Autoposer nahe der Königsallee aufgefallen.
Ein Gutachter soll nun klären, ob die goldene Folie eine "Blendeinwirkung" haben könnte, die den Straßenverkehr gefährdet, wie der Polizeisprecher sagte. Zudem habe man an dem Wagen eventuelle Manipulationen am Auspuff und Rücklicht festgestellt.
Das Auto wurde sichergestellt, der 30 Jahre alte Fahrer musste zu Fuß weiter.
Unter dem Motto "Tuning, aber sicher!" kontrollierten die Beamten am Sonntagnachmittag 38 Fahrzeuge und 70 Insassen. Vier Autos, eine Harley Davidson und einen Führerschein wurden zur Untersuchung sichergestellt.
Die vorläufige Bilanz der Kontrolle: 17 Verwarngelder und 25 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten.
Update, 14.59 Uhr: Goldfolie am BMW kostet viel Geld, ist aber nicht erlaubt, wenn sie blendet
Nicht der erste Fall von Glitzer-Tuning in Deutschland. Und dennoch lassen sich Fahrer immer wieder für viel Geld glänzende Folien aufziehen. "Solch eine Folierung kostet – wenn sie gut gemacht ist – 2500 bis 3000 Euro", sagte Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobil-Tuner, der Deutschen Presse-Agentur.
"Ob sie zulässig ist, wird ein Gutachter entscheiden müsse", so Schmidtke: "Blendet sie andere Verkehrsteilnehmer, ist das allerdings ein KO-Kriterium."
Tatsächlich hat die Düsseldorfer Polizei nach eigenen Angaben bereits einen Sachverständigen eingeschaltet. Der Fahrer des BMW X5 sagte laut der Behörde, ihm sei überhaupt nicht bewusst gewesen, was verändert worden sein könnte.
Allerdings "wies der X5 auch dunkel lasierte Rückleuchten sowie eine manipulierte Abgasanlage auf", so die Polizei. So schnell wird der Wagen damit nicht wieder auf der Straße rollen.
Auto darf andere nicht belästigen oder behindern
Auch der TÜV Rheinland kennt das Phänomen. In einem ähnlichen Fall hatte ein Gericht den TÜV-Experten Thorsten Rechtien zu Rate gezogen. Ergebnis damals – nach ausführlichen Untersuchungen: die Folierung war nicht zulässig.
"Über den aktuellen Fall sagt das allerdings nichts aus", so Rechtien. Hier müsse der Gutachter einzeln entscheiden. Grundsätzlich gelte aber Paragraf 30 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Fahrzeuge müssen demnach "so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt."
Dass bezieht sich natürlich nicht nur auf die Farbe von Autos, weshalb die Düsseldorfer Polizei schon vor mehr als einem Jahr die "AG Tuning" gründete.
Die Ermittler bremsen regelmäßig die "Auto-Poser"-Szene aus, die Wagen teilweise illegal tiefer legt, Motoren verändert oder unerlaubte Reifen aufzieht.
Titelfoto: Gerhard Berger/dpa