Cannabis ist schuld: NRW-Staatsanwaltschaften droht deutlich mehr Arbeit

Düsseldorf - Durch die Cannabis-Legalisierung droht den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen ein enormer Berg zusätzlicher Arbeit.

Ab dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal zugänglich.
Ab dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal zugänglich.  © Lino Mirgeler/dpa

Mindestens 60.000 Verfahren müssten gesichtet und geprüft werden, teilte das NRW-Justizministerium am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dies habe eine Abfrage bei den 19 Staatsanwaltschaften des Landes ergeben.

Die Ampel-Koalition will den Besitz und Anbau kleinerer Mengen Cannabis ab 1. April bundesweit straffrei stellen. Dies geht den Plänen zufolge mit einer Amnestie für diejenigen einher, die wegen Cannabis-Besitz in solchen Mengen derzeit noch strafrechtlich verfolgt werden.

Ihre Verfahren müssten gesichtet und dabei geprüft werden, ob Strafen zu erlassen oder abzumildern sind und neue Gesamtstrafen von den Gerichten gebildet werden müssen.

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Mit dem Cannabisgesetz soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie von bis zu drei Cannabispflanzen zum privaten Eigenanbau entkriminalisiert werden.

Damit wird zugleich die Strafvollstreckung gegen Menschen unzulässig, die deswegen noch strafrechtlich verfolgt werden.

Nordrhein-Westfalen will Verlegung auf 1. Oktober erreichen

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) hat sich gegen Verschiebungen bei der Cannabis-Freigabe ausgesprochen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) hat sich gegen Verschiebungen bei der Cannabis-Freigabe ausgesprochen.  © Serhat Kocak/dpa

Demnach wären bis zum Stichtag 1. April sämtliche deswegen Inhaftierte freizulassen und die Vollstreckung von Geldstrafen wegen Cannabisbesitz in entsprechender Menge einzustellen. NRW und Niedersachsen wollen eine Verlegung auf 1. Oktober erreichen.

Ihr Antrag wurde vom Rechtsausschuss des Bundesrats befürwortet. Der Bundesrat selbst entscheidet nun am 22. März, ob und mit welchem Ziel der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag angerufen wird.

Bei den Staatsanwaltschaften in NRW ist ohnehin bereits ein Berg von mehreren 100.000 Ermittlungsverfahren anhängig, der zuletzt stark angestiegen war.

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Die Überprüfung der mindestens 60.000 Verfahren käme noch hinzu.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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