13-Jähriger nach Bluttat in Dortmund in geschlossener Einrichtung!

Dortmund - Der 13-jährige Junge, der einen obdachlosen Mann in Dortmund getötet haben soll, ist in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht worden. Das teilten die Dortmunder Polizei und die Stadt am Montag mit. Das strafunmündige Kind soll den Mann am vergangenen Donnerstag am Hafen der Ruhrgebietsstadt erstochen haben. Der 13-Jährige war seinen Eltern übergeben worden, das Jugendamt wurde eingeschaltet.

Im Dortmunder Hafen sichert die Kriminalpolizei in einem Tatort-Schutzzelt Spuren.
Im Dortmunder Hafen sichert die Kriminalpolizei in einem Tatort-Schutzzelt Spuren.  © Wickern/news4 Video-Line TV/dpa

Die Stadt Dortmund teilte am Montag auf Anfrage mit, das Jugendamt habe den Jungen am Freitag mit Zustimmung seiner Mutter in Obhut genommen. "Die Familie war dem Jugendamt bisher nicht bekannt." Das Kind sei seit Freitag in einer geschlossenen Einrichtung.

Nach der Tat am Donnerstagabend hatte die Polizei den Jungen und ein weiteres 13-jähriges Kind sowie zwei 14 und 15 Jahre alte Jugendliche festgenommen. Alle Vier wurden nach ihrer Vernehmung wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Im Fall der beiden Jugendlichen werde weiter geprüft, ob es "ein strafrechtlich relevantes Verhalten" gebe, sagte ein Sprecher der Dortmunder Staatsanwaltschaft am Montag.

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An der Tat seien sie nach bisherigen Erkenntnissen nicht beteiligt gewesen. Die Mordkommission sei weiter tätig, der "Gesamtsachverhalt" des Falls müsse ermittelt werden. Gegen den mutmaßlichen Täter wird nicht ermittelt, da der Junge wegen seines Kindesalters strafrechtlich nicht belangt werden kann.

Dortmunder Hafen: Handy-Video zeigt Messerattacke!

Nach dem gewaltsam Tod eines Mannes am Dortmunder Hafen am Donnerstagabend hatte die Polizei vier minderjährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen.
Nach dem gewaltsam Tod eines Mannes am Dortmunder Hafen am Donnerstagabend hatte die Polizei vier minderjährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen.  © Justin Brosch/dpa

Ein Video - es stammt vom Handy des 14-Jährigen - zeigt Staatsanwalt Henner Kruse zufolge die Messerattacke des 13-Jährigen. Vor der Tat soll es zwischen dem Jungen und dem späteren Opfer eine verbale Auseinandersetzung gegeben haben.

Das Messer sei in der Nähe des Tatorts in einem Gebüsch gefunden worden, schilderte der Behördensprecher. Eine Spurenauswertung am Messer stehe noch aus.

Die Stadt Dortmund wies darauf hin, dass im Fall des 13-Jährigen mögliche Anordnungen vom Familiengericht kommen.

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"Das Jugendamt ist Verfahrensbeteiligter und unterstützt das Familiengericht durch Berichterstattung und Empfehlungen wie zum Beispiel die Einleitung ambulanter oder stationärer psychiatrischer Maßnahmen, welche aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) abgeleitet werden."

Eine Stadt-Sprecherin erläuterte: "Grundsätzlich arbeiten in solchen oder ähnlichen Fällen - hier handelt es sich um einen Ausnahmefall - das Jugendamt und die Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammen." Es gehe darum, "angemessene und individuelle Hilfsmaßnahmen zu ermitteln und diese möglichst in Zusammenarbeit mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe umzusetzen." Weitere Angaben dazu könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen.

Debatte über Altersgrenze für Strafmündigkeit!

NRW-Innenminister Herbert Reul (71, CDU). (Archivbild)
NRW-Innenminister Herbert Reul (71, CDU). (Archivbild)  © Marius Becker/dpa

Unterdessen geht die Debatte um die Altersgrenze für Strafmündigkeit weiter. "Die Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren hat sich seit über 100 Jahren bewährt", sagte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (54, Grüne) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ).

Ihre Einführung im Jahr 1923 in der Weimarer Republik habe auf dem "heute immer noch richtigen" Credo beruht: "Härte allein ist völlig nutzlos."

NRW-Innenminister Herbert Reul (71, CDU) hatte am Wochenende in der "Bild am Sonntag" die Strafmündigkeit unter dem Eindruck der Tat von Dortmund "ein Thema" genannt.

Limbach hielt dagegen: "Auf die Kriminalität von Kindern unter 14 Jahren muss mit anderen Mitteln reagiert werden als mit Strafe. Bestrafung von Kindern unter 14 Jahren löst kein gesellschaftliches Problem", sagte der Minister der WAZ.

"Wenn wir jetzt wieder Fälle haben, bei denen 13-Jährige mit dem Messer auf andere einstechen, da ist irgendetwas schiefgelaufen", hatte Reul gesagt. Und weiter: "Da müssen wir auch Instrumente haben, um damit umzugehen. Ich habe keine Lösung, ich bin mir auch nicht sicher, ob die Strafmündigkeit das einzige Problem ist. Aber es ist ein Thema."

Gewerkschaft der Polizei: "Absenkung würde solche Taten nicht verhindern."

Die Tat im Dortmunder Hafen hat eine Debatte über die Strafmündigkeit befeuert. (Symbolbild)
Die Tat im Dortmunder Hafen hat eine Debatte über die Strafmündigkeit befeuert. (Symbolbild)  © Bernd Thissen/dpa

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält eine Absenkung des Strafmündigkeits-Alters für nicht sinnvoll.

Die von Landesinnenminister Herbert Reul angestoßene Debatte sei "nicht zielführend", sagte der Landesvorsitzende Michael Mertens der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung. "Eine Absenkung dieses Alters könnte den Strafanspruch des Staates befrieden. Aber das würde solche Taten nicht verhindern."

Die Bluttat von Dortmund sei von anderen Jugendlichen vor Ort gefilmt worden. "Das spricht zum einen für eine kriminelle Energie, die über die kriminelle Energie hinausgeht, die nötig ist, einen Menschen zu quälen oder zu töten." Zum anderen zeige das aber auch, dass die Täter nicht die "charakterliche Reife haben, um zu überschauen, was sie getan haben und welche Folgen das habe".

Dies wiederum widerspreche der Annahme, die 13-Jährigen von heute seien mündiger als die von früher.

Mertens plädiert stattdessen dafür, die Motivlagen der Täter genau zu untersuchen, um präventiv wirken zu können.

Titelfoto: Bildmontage: Wickern/news4 Video-Line TV/dpa, Justin Brosch/dpa

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