Wie dreist: Museumsmitarbeiter tauscht Originale mit Kopien aus und ergaunert 60.000 Euro

München - Wie dreist kann man sein? Der Mitarbeiter eines Münchner Museums hat hier die Messlatte ziemlich gut platziert. Er hatte ein Gemälde aus einem Depot durch eine Fälschung ersetzt und das echte Gemälde versteigern lassen.

Insgesamt 60.617,90 Euro hat der Verurteilte durch den Verkauf seines Kunstraubs ergaunert. Dafür wurde er nun verurteilt.
Insgesamt 60.617,90 Euro hat der Verurteilte durch den Verkauf seines Kunstraubs ergaunert. Dafür wurde er nun verurteilt.  © 123RF/Marian Vejcik

"Der Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt. Dort hatte er Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden", heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts München.

Dort tauschte er "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck durch eine Kopie aus, ließ es über ein Auktionshaus in die Schweiz versteigern und erhielt nach Abzug der Kosten 49.127,40 Euro.

Er gab dabei an, er hätte das Gemälde aus dem Besitz seiner Urgroßeltern oder Großeltern erhalten. Außerdem ließ er die Kunstwerke "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger ebenfalls versteigern beziehungsweise verkaufte er eines direkt an das Auktionshaus.

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Dadurch erhielt er weitere knapp 12.000 Euro. "Das Geld verwendete der Angeklagte, um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren", heißt es weiter. Unter anderem kaufte er sich mehrere Luxus-Uhren, eine neue Wohnung und einen Rolls-Royce.

Das Gericht hielt dem 30-jährigen Täter zugute, der diese Taten zwischen Mai 2016 bis April 2018 begann, dass er weder davor noch danach erneut straffällig geworden ist und ein "vollumfängliches Geständnis, auch schon im Ermittlungsverfahren" abgelegt hatte.

Bewährungsstrafe und "Einziehung von Wertersatz"

Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht "die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 Euro an". Es ist genau der Betrag, den er durch seine Coups ergaunert hatte.

Der Mann wurde unter anderem wegen drei vollendeten und einem versuchten "Fall des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut" verurteilt. In einem Fall nämlich scheiterte der Versuch.

"In einem weiteren Fall entwendete der Angeklagte das Gemälde 'Dirndl' von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums und versuchte, es über ein weiteres Münchner Auktionshaus versteigern zu lassen", teilte das Gericht mit. "Zu einer Versteigerung des Gemäldes kam es mangels entsprechenden Gebotes nicht."

Titelfoto: 123RF/Marian Vejcik

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