Weniger Honorar für Ärzte: Gehört der Bereitschaftsdienst in Bayern der Vergangenheit an?
München - Wegen einer Umstrukturierung durch die Deutsche Rentenversicherung sieht der Bayerische Hausärzteverband den ärztlichen Bereitschaftsdienst für Bayerns Bürger in Gefahr.
"Es steht zu befürchten, dass die flächendeckende und zentrale Struktur des Bereitschaftsdienstes im aktuellen Versorgungsumfang so nicht mehr aufrechterhalten werden kann", heißt es auf der Internetseite des Verbands.
Die Folgen: höhere Wartezeiten, Chaos bei der Patientensteuerung und eine deutliche Mehrbelastung für das Rettungspersonal.
Hintergrund der Befürchtungen: Die geplanten Änderungen der Rentenversicherung würde besonders die sogenannten Poolärzte treffen. Und diese würden die Hälfte der Bereitschaftsdienste übernehmen.
Diese sollten künftig die Befreiung zum Einzahlen in die Sozialversicherung verlieren und damit an Honorar einbüßen und sich einem erhöhten "verwaltungstechnischen Mehraufwand" konfrontiert sehen.
Damit würden "viele Poolärzte, die bereits in Rente sind, dann sofort ihr Engagement im Bereitschaftsdienst beenden", heißt es in einem Pressestatement des Verbands.
"Die Poolärzte sind dabei eine fundamentale Säule, um die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Diese Struktur, die wir mit der Bereitschaftsdienstreform im Jahr 2018 geschaffen haben, hat auch wesentlich dazu beigetragen, bei jungen Medizinerinnen und Medizinern für die Niederlassung zu werben."
Landesvorsitzender fürchtet Zusammenbruch der Versorgung
Es wird befürchtet, dass - sollte der Bereitschaftsdienst "in seiner jetzigen Form zerstört" werden - die Veränderungen schwerwiegende Folgen für die Patienten hätten.
"Es steht zu befürchten, dass die flächendeckende und zentrale Struktur des Bereitschaftsdienstes im aktuellen Versorgungsumfang so nicht mehr aufrechterhalten werden kann", so der Landesvorsitzende Wolfgang Ritter.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung im Freistaat fordert einstimmig, die Bereitschaftsdienste - wie es auch beim Notarztdienst so ist - gesetzlich von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
Titelfoto: Maurizio Gambarini/dpa