Nürnberg - Das dürfte sich eine Frau aus Mittelfranken sicherlich anders vorgestellt haben: Bei einer Zollkontrolle am Nürnberger Flughafen wurden im Gepäck der Reisenden 26 Hälften von artengeschützten Riesenmuscheln entdeckt.
Insgesamt acht Kilo brachten diese laut Mitteilung des Hauptzollamts in Nürnberg vom heutigen Donnerstag auf die Waage. Der Fund wurde bereits am 18. November gemacht - und dürfte für die Bayerin wahrscheinlich noch ein Nachspiel haben.
Eigenen Angaben zufolge hatte sie die Muscheln im Urlaub in Indonesien am Strand gefunden, wollte diese nach ihrer Rückkehr nach Hause verschenken.
Das könnte sich jedoch schwierig gestalten, sollte die Frau nicht innerhalb von vier Wochen nach der Zollkontrolle die für die ordnungsgemäße Einfuhr notwendigen Papiere nachträglich vorlegen können.
Das Bundesamt für Naturschutz entscheidet demnach zusätzlich über ein fälliges Bußgeld.
Schutzstatus für Tiere und Pflanzen: Hauptzollamt Nürnberg mit Hinweis
Das Hauptzollamt nahm den Fall der Urlauberin zum Anlass, um erneut mit entsprechendem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass besagter Schutzstatus für Tiere und Pflanzen stets unabhängig davon gilt, wie man letztendlich in deren Besitz gelangt ist.
"Ob gekauft, gefunden oder schlimmstenfalls selbst aus der Natur entnommen, geschützt ist geschützt", so Martina Stumpf, Pressesprecherin beim Hauptzollamt. "Dies gilt eben auch, wenn etwas einfach am Strand 'herumliegt'."