Waffenverbote an Bahnhöfen! So soll in Bayern die Vorweihnachtszeit sicherer werden

München - Das Mitführen von Messern aller Art, gefährlichen Werkzeugen, Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- sowie Stichwaffen ist zwischen dem 23. November und 24. Dezember an einigen Bahnhöfen im Freistaat offiziell verboten!

Das Verbot gilt auch in München. (Archivbild)  © Sven Hoppe/dpa

Die Bundespolizei in Bayern hat entsprechende Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg erlassen. Diese gelten auch für Münchner Bahnhöfe und Haltepunkte der S-Bahn.

Die Allgemeinverfügungen wurden den Angaben vom heutigen Freitag zufolge aufgrund "regionaler Begebenheiten" erlassen. Ziel sei es, "die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten".

Achtung: Die Zeitfenster an den verschiedenen Bahnhöfen weichen durchaus voneinander ab.

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Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt jeweils zu folgenden Zeiten:

  • Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November ab 9 Uhr bis 23. Dezember um 6 Uhr
  • Hauptbahnhof Regensburg: 25. November ab 9 Uhr bis 24. Dezember um 6 Uhr
  • Hauptbahnhof Augsburg: 25. November ab15 Uhr bis 24. Dezember um 15 Uhr
  • Hauptbahnhof Nürnberg: 29. November ab 8 Uhr bis 24. Dezember um 16 Uhr
  • Hauptbahnhof Würzburg: 29. November ab1 5 Uhr bis 24. Dezember um 6 Uhr
  • Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November ab 10 Uhr bis 24. Dezember um 15 Uhr
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügungen umfasst laut Bundespolizei alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte - einschließlich der Personentunnel, der Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
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Die Bundespolizei wird dafür sorgen, dass die erlassenen Allgemeinverfügungen auch eingehalten werden. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Bundespolizei überwacht Einhaltung der Mitführverbote für gefährliche Gegenstände in Bayern

Die Kräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung überwachen. Im Falle von Verstößen können Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Weitere Folgen können bei Zuwiderhandlung darüber hinaus ein Platzverweis oder gar ein Bahnhofsverbot sein.

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