Waffenverbot! Das gilt an diesem Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof

Nürnberg - Achtung! Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind am kommenden Wochenende am Nürnberger Hauptbahnhof verboten.

Am Nürnberger Hauptbahnhof gilt an diesem Wochenende: Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind verboten.
Am Nürnberger Hauptbahnhof gilt an diesem Wochenende: Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind verboten.  © Daniel Karmann/dpa

Die Bundespolizei erlasse entsprechend vom 22. März um 6 Uhr bis zum 24. März (ebenfalls 6 Uhr am Morgen) eine temporäre Allgemeinverfügung, die das "Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art untersagt", teilte die Bundespolizei Nürnberg am Dienstag mit.

Dies sei eine von vielen Maßnahmen, um die Zahl der Straftaten am Hauptbahnhof einzudämmen.

Der Bahnhof in der Metropole gilt seit Langem als Kriminalitätsschwerpunkt. 2022 gehörte er laut Auskunft des Deutschen Bundestages zu den drei Bahnhöfen im Land, an denen die Bundespolizei die meisten Sexualdelikte, Gewaltverbrechen sowie Eigentumsdelikte erfasst hat.

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Erschreckend! Im vergangenen Jahr registrierte die Bundespolizeiinspektion Nürnberg eigenen Angaben nach dort 276 Fälle, bei denen gefährliche Gegenstände mitgeführt oder eingesetzt wurden - rund 35 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr! "Daher ist die geplante Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich", hieß es mit Blick auf die Situation.

Waffenverbot am Hauptbahnhof in Nürnberg: Maßnahme auch in anderen Bundesländern

Für das zeitweise Verbot am Wochenende gebe es keinen konkreten Anlass, erläuterte eine Bundespolizeisprecherin.

Ziel sei laut den Beamten nur der Schutz der Reisenden und Polizeikräfte, die Prävention und Sensibilisierung für das Thema. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Bundespolizei an einem Wochenende eine solche Allgemeinverfügung erlassen.

Auch an anderen Orten, zum Beispiel in Berlin, habe es solche Allgemeinverfügungen in der Vergangenheit gegeben, erläuterte die Sprecherin weiter. Eine solche Maßnahme müsse allerdings immer auch besonders begründet sein.

Titelfoto: Daniel Karmann/dpa

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