Viele Einbürgerungen in Bayern – und die Anzahl dürfte noch höher werden

München - In Bayern werden schon vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes mit verkürzten Wartezeiten und dem Doppelpass für alle anhaltend hohe Einbürgerungszahlen registriert – und es wird mit einem weiteren Plus gerechnet.

Die Anzahl der Einbürgerungen in Bayern dürfte in den nächsten Wochen deutlich ansteigen.
Die Anzahl der Einbürgerungen in Bayern dürfte in den nächsten Wochen deutlich ansteigen.  © Lino Mirgeler/dpa

In den ersten vier Monaten dieses Jahres gab es im Freistaat bereits rund 14.500 Einbürgerungen, wie eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums berichtete.

Im gesamten vergangenen Jahr waren mehr als 36.000 Menschen eingebürgert worden, eine Rekordzahl. Die könnte nun noch einmal getoppt werden: Aufgrund der neuen Rechtslage sei ein weiterer Anstieg zu erwarten.

Deshalb seien die Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörden angehalten, alle Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung zu nutzen, sagte die Sprecherin.

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"Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird zu einer weiteren Steigerung der Zahl der Einbürgerungsanträge führen, weil ein Anspruch auf Einbürgerung nun bereits nach fünf Jahren besteht und die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss", erklärte sie.

Zudem sei nicht auszuschließen, dass mit einer Antragstellung im Moment oftmals bis zum Inkrafttreten der Neuregelungen gewartet werde. Man gehe aber davon aus, die zu erwartenden hohen Fallzahlen in vertretbarer Zeit bewältigen zu können.

Beschleunigung durch gute Deutschkenntnisse und Leistungen

Das von der Bundesregierung formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht, wenn der Antragsteller alle Bedingungen erfüllt.

Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement.

Und, was für einige potenzielle Antragsteller vielleicht noch wichtiger ist, Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Titelfoto: Lino Mirgeler/dpa

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