Streit um alten Neonazi-Treff: Gemeinde kauft Haus, folgt nun der Abriss?
Regnitzlosau - Über Jahre hinweg stritt der Freistaat Bayern um das Gebäude eines Neonazi-Treffs in Oberfranken. Nun hat die Gemeinde das Grundstück gekauft - und hofft endlich auf ein Ende der Debatte.
Es soll der endgültige Schlussstrich sein: Die kleine Gemeinde Regnitzlosau hat das Grundstück eines ehemaligen Neonazi-Treffs in Oberprex erworben.
Mit diesem Schritt wolle die Gemeinde die Nutzung durch Rechtsextreme künftig ausschließen, sagte Fritz Pabel (CSU), der Zweite Bürgermeister. Das sei man den Bürgerinnen und Bürgern dort schuldig.
Die Verantwortlichen hoffen, dass der jahrelange Streit um das Gebäude ein Ende habe, sagte Pabel.
Zu den Kosten machte Pabel keine Angaben.
Diese würden den Gemeindehaushalt zwar zusätzlich belasten. Aufgrund der Vergangenheit des Gebäudes sei es der Gemeinde aber wichtig gewesen, ebenjenes Grundstück zu kaufen.
Die Entscheidung des Gemeinderats sei einstimmig erfolgt.
Haus in Oberprex: Beschlagnahmung durch Freistaat sorgte für Schlagzeilen
Aus Sicht von Pabel ist der bauliche Zustand des ehemaligen Gasthofes schlecht und würde einen Abriss rechtfertigen. Was genau mit dem Gebäude geschehen wird, soll der Gemeinderat nach der Sommerpause ab Ende September entscheiden.
Bis dahin soll auch der Erwerb samt Eintrag ins Grundbuch vollständig abgeschlossen sein.
Das Haus in Oberprex hatte über Jahre hinweg als Neonazi-Treff und wegen einer Beschlagnahmung durch den Freistaat für viele Schlagzeilen gesorgt.
Die rechtsextreme Gruppierung "Freies Netz Süd" (FNS) hatte dort ihren Sitz. Im Jahr 2014 hatte der Freistaat die Vereinigung verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt. Dagegen ging die Mutter von einem der führenden Köpfe des Vereins vor, da ihr das Grundstück samt Haus und Wirtschaftsgebäude gehörte.
Sie machte geltend, von den politischen Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gab der Klägerin entsprechend recht. Der Freistaat legte allerdings Revision ein, doch auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte im vorigen Sommer letztlich das Urteil.
Bundesverwaltungsgericht begründet Entscheidung
Zu seiner Entscheidung gab das Bundesverwaltungsgericht an, dass Besitztümer Dritter im Rahmen eines Vereinsverbotes eingezogen werden könnten, wenn der- oder diejenige "durch die Überlassung der Sachen an den Verein dessen verfassungswidrige Bestrebungen vorsätzlich gefördert hat". Dies setze aber voraus, dass der Betreffende von der Existenz der Vereinigung und ihren verfassungswidrigen Bestrebungen wisse - und dies billigend in Kauf nehme, so das Gericht.
Der VGH hatte der Mutter abgenommen, dass sie von dem Treiben ihres Sohnes im "Freien Netz Süd" nichts Konkretes gewusst habe. Sie gab ihrem Anwalt zufolge an, politisch wenig interessiert zu sein und ohnehin großteils in Italien zu leben. An diese Feststellungen der Vorinstanz sah sich das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz gebunden.
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