Straftäter gesucht: So viele Haftbefehle sind in Bayern noch offen
München - Die Zahl der offenen Haftbefehle in Bayern ist zum Jahresende 2023 gegenüber einem Jahr zuvor leicht gestiegen.
Nach Angaben des Innenministeriums in München suchten Ermittler zum 1. Januar 2024 in 37.335 Fällen nach Menschen, die in Deutschland in U-Haft sitzen, eine Haftstrafe verbüßen oder etwa eine Geldstrafe bezahlen müssten. Das waren 450 mehr als 2022.
In manchen dieser Fälle könnten die Betroffenen auch schon im Ausland im Gefängnis sitzen, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die meisten offenen Haftbefehle aus Bayern wurden wegen Delikten wie Diebstählen, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstößen erlassen. Mit dabei waren aber auch Straftaten gegen das Leben, wie das Innenministerium mitteilte.
Am längsten offen ist im bundesweiten Fahndungssystem Inpol ein bayerischer Haftbefehl aus dem Jahr 2008. Dabei geht es dem Landeskriminalamt (LKA) zufolge um ein Drogendelikt, nämlich um Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Mehr als 12.000 Fahndungen wegen Haftbefehlen erfolgreich
Während einerseits ständig neue Haftbefehle von den Justizbehörden erlassen werden, werden andererseits auch immer wieder Haftbefehle vollzogen: So wurden im Jahr 2023 laut Ministerium insgesamt 21.886 in Inpol eingestellte bayerische Fahndungen zu offenen Haftbefehlen erledigt - davon 12.184 erfolgreich.
In diesen Fällen wurden etwa Verdächtige oder verurteilte Straftäter festgenommen oder in Gewahrsam genommen.
Auch Fälle, in denen die Beschuldigten Geldstrafen zahlten oder die Ermittler zumindest ihren Aufenthaltsort ermitteln konnten, fielen laut Ministerium darunter. Die übrigen 9702 Fahndungen hätten sich aus anderen Gründen erledigt, etwa weil der jeweilige Haftbefehl aufgehoben wurde.
Unter den im Jahr 2023 neu erfassten, offenen Haftbefehlen beziehen sich laut LKA rund 4514 auf Diebstahl und Unterschlagung, gefolgt von Ordnungswidrigkeiten (2929), Verkehrsverstößen (2579), Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (292), Straftaten gegen die persönliche Freiheit (282) sowie Straftaten gegen das Leben (62).
Titelfoto: Armin Weigel/dpa