Rückforderung von Corona-Bußgeldern: So viele Anträge waren in Bayern erfolgreich

München - Nicht einmal zum Spazieren allein vor die Tür? Solche Einschränkungen zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern waren laut einer Gerichtsentscheidung zu streng. Wer wegen entsprechenden Verstößen zahlen musste, kann sein Geld zurückbekommen. Doch viele solcher Anträge werden im Freistaat abgelehnt!

Einschränkungen zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern waren zu streng. Betroffene können deshalb Bußgelder zurückfordern. (Symbolbild)
Einschränkungen zu Beginn der Corona-Pandemie in Bayern waren zu streng. Betroffene können deshalb Bußgelder zurückfordern. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Von 348 Anträgen auf Rückzahlung von Bußgeldern waren bisher lediglich neun erfolgreich.

Wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden bis 2. Mai insgesamt 142 Anträge bereits abgelehnt. Der Rest sei noch in Bearbeitung.

Dass so viele Anträge abgelehnt worden seien, liege vor allem daran, dass Menschen nur dann die Bußgelder zurückerhalten, wenn sie während des ersten Corona-Lockdowns zum Beispiel zum Spazierengehen allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts die Wohnung verlassen hatten und entsprechend dafür belangt worden sind.

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Die Regeln in den Ausgangsbeschränkungen vom 1. bis 19. April des Jahres 2020 in Bayern hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Sachsen) für unverhältnismäßig und somit unwirksam erklärt.

In diesem Zeitraum waren bayernweit rund 22.000 Bußgelder wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt worden - aber nur ein kleiner Teil davon, weil die Betroffenen ihre Wohnung verließen, "um alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands im Freien zu verweilen", wie es das Gesundheitsministerium formuliert.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek betont Bürgerfreundlichkeit des Verfahrens

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) lobte das Verfahren zur Rückzahlung der entsprechenden Corona-Bußgelder.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) lobte das Verfahren zur Rückzahlung der entsprechenden Corona-Bußgelder.  © Daniel Vogl/dpa

Wer aber zum Beispiel Menschen aus anderen Haushalten traf und deshalb Bußgelder zahlen musste, kann nicht auf eine Rückzahlung hoffen. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht hatte diese Regel in der Pandemie nicht beanstandet.

Ob in den neun bewilligten Fällen das Geld schon bei den Betroffenen angekommen ist, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Dafür seien die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

"Wir gehen davon aus, dass die Rückzahlung zügig erfolgt", sagte der Sprecher zu der Entscheidung.

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Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) betonte, man habe das Verfahren zur Rückzahlung "so bürgerfreundlich und einfach wie möglich gestaltet". Betroffene müssten nur ein formloses Schreiben, zum Beispiel eine E-Mail, an das jeweilige Landratsamt oder die Stadtverwaltung schicken und eine Kopie des Bußgeld-Bescheids oder einer gerichtlichen Entscheidung beifügen.

Dennoch geht das Gesundheitsministerium nicht davon aus, dass noch deutlich mehr Bayern Corona-Bußgelder zurückfordern werden. "Betroffene können bereits seit rund zwei Monaten Anträge stellen", sagte der Ministeriumssprecher mit Blick auf den Zeitraum, in der die Möglichkeit schon besteht. Die Zahl der Anträge halte sich aber bislang "in einem überschaubaren Rahmen".

Es gebe demnach aktuell keine Anhaltspunkte, "dass sich dies in absehbarer Zeit wesentlich ändern könnte".

Titelfoto: Friso Gentsch/dpa

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