München - Mit dem 1. November und der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag leichter und ohne medizinische Gutachten ändern lassen.
Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes registrieren die bayerischen Standesämter eine rege Nachfrage. Wie viele Anträge gingen bislang ein? Die Deutsche Presse-Agentur hat nachgefragt.
In München haben mehr als 330 Menschen einen Antrag eingereicht, wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte. Sie erwartete, dass "ein großer Teil der Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten, sich bereits um einen Termin bemüht hat", weshalb die Zahl der Anträge in den kommenden Monaten abnehmen dürfte.
Im Kreisverwaltungsreferat wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein Diversitätsteam fachlich geschult und mit Informationsmaterialien ausgestattet. Weitere Informationen findest Du auf dem Portal der Stadt.
Ähnlich zeigt sich die Lage in Nürnberg, wo die Nachfrage ebenfalls hoch ist. Wie ein Sprecher des Standesamts erklärte, meldeten zunächst 141 Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags an. Auch er ging davon aus, dass die Nachfrage in den kommenden Monaten nachlasse, jedoch bleibe die Umsetzung des Gesetzes für Nürnberg ein "spürbarer, aber handhabbarer Mehraufwand".
Auch Augsburg sieht sich mit einer hohen Anzahl an Anmeldungen konfrontiert: 136 Anträge wurden dort bislang verzeichnet.
Für Fragen rund um den Prozess stehen Interessierten die Standesbeamten der Geburtenabteilung zur Verfügung, umfassende Informationen gibt es auch auf den städtischen Websites.
Selbstbestimmungsgesetz: Drei Monate Bedenkzeit sind Voraussetzung
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es ab November möglich, den Geschlechtseintrag per einfacher Erklärung zu ändern – ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztlichen Atteste oder richterlichen Beschlüsse.
Diese Erleichterung betrifft insbesondere transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang hohe bürokratische Hürden und kostspielige Verfahren für eine Änderung bewältigen mussten.
Eine Antragsstellung war bereits seit Anfang August möglich, da bis zur tatsächlichen Änderung eine dreimonatige Bedenkzeit verstreichen muss.
Der Bundestag verabschiedete das Gesetz im April und ersetzte damit das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Rechtslage wiederholt als verfassungswidrig kritisiert und auf die entwürdigenden Verfahren für die Betroffenen hingewiesen.