Razzia bei verdächtigtem 34-Jährigen: Mitglied beim IS?

München/Marktoberdorf - Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Wohnung eines 34-jährigen Syrers in Marktoberdorf durchsuchen lassen.

Nach einem Zeugen-Hinweis ist die Wohnung eines 34-jährigen mutmaßlichen IS-Mitglieds durchsucht worden. (Symbolbild)
Nach einem Zeugen-Hinweis ist die Wohnung eines 34-jährigen mutmaßlichen IS-Mitglieds durchsucht worden. (Symbolbild)  © Peter Steffen/dpa

Der Mann soll beim IS organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch an Durchsuchungen und Festnahmen beteiligt gewesen sein, teilte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus am Mittwoch mit.

"Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht."

Hinweise eines Zeugen deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" in Syrien mitgewirkt habe, hieß es.

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Bei der Durchsuchung am Mittwochmorgen im Landkreis Ostallgäu suchten die Ermittler deshalb nach Beweismitteln, die den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland weiter stützen können.

"Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt", betonte Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle.

"Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken."

Terror-Mitgliedern drohen bis zu zehn Jahren Haft

Beim "Islamischen Staat" handelt es sich laut Generalstaatsanwaltschaft München aus juristischer Sicht um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde beziehungsweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen.

Damit können auch Handlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, in Deutschland bestraft werden, soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden.

Für Mitglieder solcher Terrororganisationen ist eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Titelfoto: Peter Steffen/dpa

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