Nach Bluttat in Aschaffenburg: Bayerns Kabinett beschließt neuen Opferfonds

Von Christoph Trost, Marco Hadem

München - Nach dem schrecklichen Messerangriff in Aschaffenburg mit zwei Toten hat die Staatsregierung einen neuen Opferfonds ins Leben gerufen. Er wird zunächst mit einer Million Euro ausgestattet.

Der Schock nach der Tat in Aschaffenburg sitzt weiterhin tief.  © Daniel Vogl/dpa

Mit dem entsprechenden Geld soll künftig unter anderem auch Eltern wenigstens finanziell geholfen werden, deren Kinder bei einem Gewaltverbrechen in Bayern getötet oder schwer verletzt werden.

"Die Staatsregierung ist sich schmerzhaft bewusst, dass eine finanzielle Entschädigung immer nur ein Symbol der Solidarität sein kann, aber zugleich eine wichtige Unterstützung in schwersten Zeiten", hieß es in der Mitteilung der Staatskanzlei von Dienstag.

Deshalb schaffe man den neuen Bayerischen Opferfonds für Opfer von Gewaltverbrechen. Jener solle bereits bestehende und gut funktionierende Mechanismen demnach ergänzen und abrunden.

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Während Witwen sowie Waisen getöteter Opfer nach dem aktuell geltenden Recht weitreichende Entschädigungsansprüche haben, können beispielsweise Eltern getöteter oder schwer verletzter Kinder diese laut Staatskanzlei im Freistaat bislang meist nur in einigen Ausnahmen geltend machen.

Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn sie eine eigene psychische Schädigung - insbesondere wegen des Verlustes ihres Kindes - erleiden. Unter anderem für genau solche und andere ähnliche Härtefälle solle der Opferfonds da sein.

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Florian Herrmann (53, CSU) sprach von einem komplexen Thema.  © Niklas Treppner/dpa

Bei dem Messerangriff in Aschaffenburg waren am 22. Januar ein erst zweijähriger Junge und ein Mann getötet sowie auch zwei weitere Menschen schwer verletzt worden. Als Täter wurde ein 28 Jahre alter, längst ausreisepflichtiger Afghane festgenommen.

Die Tat löste eine Debatte über die Migrationspolitik und die Sicherheit in ganz Deutschland aus.

Zudem stellte die Staatsregierung in Aussicht, die bayerischen Regelungen für die Unterbringung psychisch Kranker zu überprüfen. Das wird aber dauern: Staatskanzleichef Florian Herrmann (53, CSU) kündigte nach der Kabinettssitzung an, die zuständigen Ministerien sollten dies ausarbeiten.

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Doch das Thema sei hochkomplex: Man wolle einerseits Menschen, die an einer psychischen Erkrankung litten und ungefährlich seien, nicht stigmatisieren.

Andererseits gehe es darum, für mehr Sicherheit der Menschen im Land zu sorgen.

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