Mehr als 600 Behandlungsfehler: Große Dunkelziffer beim Ärzte-Pfusch
München - Der Medizinische Dienst in Bayern hat im vergangenen Jahr 654 Behandlungsfehler bei Patienten festgestellt.
Von 2569 überprüften Fällen lag bei rund jedem vierten (25,5 Prozent) ein Behandlungsfehler und ein Schaden vor, wie eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes in München mitteilte.
In 571 Fällen (22,2 Prozent) war laut den erstellten Gutachten der Behandlungsfehler die Ursache für den Schaden. Nur in diesen Fällen hätten Patienten auch Aussicht auf Schadensersatz, hieß es. Bei mehr als 70 Prozent der vorgeworfenen Fälle konnten Gutachter dagegen keinen Behandlungsfehler feststellen.
Die Zahlen sind nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ. Sie spiegeln demnach nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da Fehler bei der Behandlung in Deutschland nicht zentral erfasst würden.
Im Interesse der Patienten plädiere der Medizinische Dienst seit Jahren für mehr Transparenz und dafür, die Patientensicherheit mit systematischen Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Im Fokus stünden dabei sogenannte "Never Events".
"Never Events": Medizinischer Dienst wirbt für mehr Transparenz
Mit Never Events seien besonders schwerwiegende, aber vermeidbare Behandlungsfehler wie etwa Patienten-, Seiten- und Medikamentenverwechslungen oder zurückgebliebenes OP-Material im Körper gemeint.
"Viele sogenannte Never Events wären vermeidbar, wenn wir endlich ein verpflichtendes Meldesystem dafür hätten", befand die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Christine Adolph.
In vielen Ländern seien solche Register bereits etabliert. "Sie tragen dazu bei, Fehler zu erfassen, zu analysieren, Ursachen von Behandlungsfehlern systematisch zu erkennen und Maßnahmen zur Prävention abzuleiten", sagte Adolph.
Im Sinne der Patientensicherheit müsse mit der Novellierung des Patientenrechtegesetzes die bundesweite Meldepflicht kommen.
Der Medizinische Dienst ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er überprüft die Qualität in Pflegeheimen und Krankenhäusern und ist auch für Einzelfallbegutachtungen von Versicherten zuständig.
Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollen sich Betroffene zunächst an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann dann den Medizinischen Dienst anweisen, ein Gutachten zu erstellen, ob ein Behandlungsfehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung demnach keine Kosten.
Titelfoto: Sven Hoppe/dpa