Landtagswahl 2023 in Bayern: Es wird ernst! Briefwahl kann jetzt losgehen
München - In Wahlkampfreden ist immer vom alles entscheidenden Wahlsonntag die Rede. Das stimmt aber nur mit Blick auf die Auszählung der Stimmen, denn immer mehr Wähler haben dann ihre Entscheidung längst getroffen.
Inmitten der Sommerferien starten in Bayern die wichtigsten Wochen vor der Landtagswahl 2023.
Von dem heutigen Montag an ist - theoretisch - das Wählen per Briefwahl möglich. Jedenfalls ist nun laut der Landeswahlleitung das frühestmögliche Datum, ab dem die Erteilung von Wahlscheinen mit den Briefwahlunterlagen möglich ist. Sofern die Stimmzettel in den Stimmkreisen denn fertig sind.
Wann genau die Wahlberechtigten letztendlich ihre Wahlbenachrichtigungen in den Händen halten, dürfte von Kommune zu Kommune also variieren.
Seit Jahren wächst der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler allerorts stark. Im Jahr 2018 lag er hierzulande mit 38,9 Prozent so hoch wie nie zuvor.
Und Experten wie Parteien rechnen weiterhin fest damit, dass die Wahl am 8. Oktober erneut einen Rekordwert an Briefwählern liefern wird. Insgesamt sind diesmal rund 9,4 Millionen Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen.
Briefwahl in Bayern immer beliebter: Neuer Rekord bei Landtagswahl 2023 erwartet
"Es wird sicher ein Rekord werden, ob der Anteil aber über die 50-Prozent-Marke geht, ist kaum zu prognostizieren", hatte die Politikwissenschaftlerin Sabrina Mayer zuletzt zu der Beliebtheit gesagt.
Nach Angaben der Inhaberin des Lehrstuhls für Politische Soziologie an der Universität Bamberg nutzen längst auch auf dem Land immer mehr Menschen die Briefwahl: "Früher hatte der Gang zum Wahllokal am Sonntag was Rituelles, und gerade auf dem Land hatte es auch was von sozialer Kontrolle, es ging auch darum, dort gesehen zu werden. Das ist heute aufgeweicht."
Seit 1958 ist im Freistaat Bayern inzwischen bereits die Briefwahl möglich, damals machten jedoch nur 96.112 Menschen entsprechend davon Gebrauch.
Es durfte aber auch nur derjenige per Brief wählen, der sich "am Wahltag aus wichtigem Grund" außerhalb seines Wahlkreises aufhielt. Dazu zählte ein Urlaub ebenso wie Arbeit, Krankheit oder Freiheitsentziehung, also ein Gefängnisaufenthalt.
Zum Vergleich: 2003 waren es bereits mehr als 1,2 Millionen Menschen, und vor fünf Jahren besagte fast 40 Prozent.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa