Krypto-Schwindel: Frau verliert viertel Million Euro an Betrüger!
Fürstenfeldbruck - Sie versprachen ihr große Gewinne mit Kryptowährungen - am Ende brachten sie eine 66 Jahre alte Frau um knapp eine viertel Million Euro.
Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, stieß die Frau aus dem südlichen Landkreis Fürstenfeldbruck auf einer populären Social-Media-Plattform auf eine Werbeanzeige, die die lukrative Anlageform versprach.
Nach einer Online-Registrierung nahm erstmals im Dezember ein vermeintlicher Finanzexperte Kontakt zu der 66-Jährigen auf und ermunterte sie, zu investieren.
"Durch dauerhafte und geschickte Gesprächsführung gelang es den Tätern, die 66-Jährige bis Ende März zur Überweisung von insgesamt rund 240.000 Euro auf ausländische Konten zu bewegen", hieß es vonseiten der Polizei. Eine Goldanlage im Sinne des Opfers sei jedoch nie erfolgt.
Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck ermittelt.
Vorsicht vor Betrügern: Tipps der Polizei
- Lasst euch Zeit. Lasst euch nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen.
- Lest euch die AGBs des Anbieters genau durch und fragt bei Unklarheiten gezielt nach.
- Fragt nach der Absicherung eurer Investition. Bestimmte Produkte (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) sind beispielsweise nicht über einen sogenannten Einlagensicherungsfonds abgesichert – das heißt, bei einer Insolvenz des ausgebenden Unternehmens sind diese Gelder verloren.
- Holt euch Vergleichsangebote anderer Anbieter ein.
- Nutzt den Service von Verbraucherzentralen und spezialisierten Anwälten (z.B. Fachanwälte für Kapitalmarktrecht) und lasst sie die euch vorliegenden Angebote prüfen.
- Lasst euch nicht von hohen Gewinnversprechen blenden. Der Aussicht auf einen hohen Gewinn (Rendite) steht immer ein hohes Risiko, bis hin zum Totalverlust, gegenüber.
- Produkt-Zertifizierungen (z.B. TÜV- oder andere "Siegel") sind vor allem Werbemittel und bieten weder Gewähr für die Seriosität des Anbieters noch für risikolose Kapitalanlagen.
- Achtet auf den Firmensitz. Unseriöse Anbieter von Anlageprodukten wählen ihren Geschäftssitz gerne im Ausland, vor allem in den bekannten Steueroasen in Übersee.
- Achtet auf die Gesellschaftsform. Beispielsweise unterliegt eine als "Limited" (Ltd.) geführte Gesellschaft mangels Stammkapital keinerlei Haftungsverpflichtung.
Titelfoto: Kin Cheung/AP/dpa