Kontrolle durch Zoll sorgt für teures Nachspiel: Inhalt dieser Tüte hat es in sich!
Rosenheim - Stolze 60.000 Euro in bar - und das in einer Plastiktüte! Den Kräften des Hauptzollamts Rosenheim ist bei einer Routinekontrolle auf der A94 nahe der Anschlussstelle Markt Schwaben ein randvolles Auto ins Netz gegangen.
Wie die Beamten am heutigen Freitag mitteilten, befanden sich in dem Mercedes-Kleinbus mit Anhänger aus Rumänien acht Personen, bei denen es sich um rumänische Staatsbürger handelte.
Auf Nachfrage der Zollbeamten, ob jene "größere Mengen Bargeld oder andere Barmittel" bei sich hätten, gaben die Insassen des Wagens demnach an, je etwa 1000 bis 2000 Euro dabei zu haben.
Bei einer anschließend durchgeführten Prüfung des Laderaumes fanden die Ermittler jedoch in einem Koffer des Fahrers ein dickes Bündel an Scheinen, das in einer schlichten Plastiktüte eingepackt war.
Es stellte sich heraus, dass es sich bei diesen um Bargeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro handelte, bei dem Herkunft und Verwendungszweck nicht schlüssig begründet werden konnten.
Letztendlich räumte den Angaben des Hauptzollamts zufolge der Beifahrer ein, der Besitzer zu sein und das Geld für einen ebenfalls rumänischen Freund mitbringen zu wollen, damit dieser sich in Deutschland ein Auto kaufen könne.
Nachspiel für Besitzer des bei der Routinekontrolle sichergestellten Geldes: Stattliche Geldbuße droht!
Da es dafür allerdings zunächst keinerlei glaubhaften Belege gab und zudem der Verdacht bestand, dass das Bargeld aus Straftaten stammen und vielleicht sogar die Absicht der Geldwäsche vorliegen könne, wurde die Summe sichergestellt. Im Anschluss wurde zur zweifelsfreien Klärung ein Clearingverfahren eingeleitet, das derzeit noch nicht abgeschlossen ist.
Die Tatsache, dass der Beifahrer auf die Frage der Beamten des Zolls die korrekte Summe verschwiegen beziehungsweise gar falsche Angaben gemacht hatte, dürfte für ihn in jedem Fall noch ein Nachspiel haben - und zwar ein extrem kostspieliges.
Denn gegen den Mann wurde bereits ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "Nichtanmeldung von Barmitteln" eingeleitet, das vom Ergebnis der Klärung von Herkunft und Verwendungszweck unabhängig auf eine Buße von 20 bis 25 Prozent der verschwiegenen Bargeldsumme hinauslaufen wird. Er muss als mit rund 12.000 Euro Strafe rechnen.
Titelfoto: Montage: Zoll, Daniel Maurer/dpa