Klage gegen "Rettet die Bienen": AfD will Artenschutzgesetze stoppen

München - Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Klage der AfD gegen das bayerische Artenschutzgesetz findet am Donnerstag ab 10.30 Uhr die mündliche Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt.

Mit etwa 1,75 Millionen war das Volksbegehren "Rettet die Bienen" das erfolgreichste seiner Art in Bayern.
Mit etwa 1,75 Millionen war das Volksbegehren "Rettet die Bienen" das erfolgreichste seiner Art in Bayern.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Die AfD will mit ihrer Klage erreichen, dass Bayerns oberste Richter die im Sommer 2019 im Landtag beschlossenen Gesetze für nichtig erklären.

Der Klageschrift zufolge wirft die AfD der Regierung, CSU und Freien Wählern, dem Landtag und den Beauftragten des Volksbegehrens verfassungswidriges Handeln vor.

Aus ihrer Sicht hätte ein Volksentscheid stattfinden müssen, da im Gesetzesverfahren keine unveränderte Übernahme des Volksbegehrens durch den Landtag stattgefunden habe.

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Die AfD sieht ferner unter anderem das Grundrecht auf Eigentum verletzt, da den Bauern vorgeschrieben würde, was sie auf ihrem Land machen sollten.

Die Klage richtet sich ausdrücklich nicht nur gegen die Umsetzung des einstigen Volksbegehrens "Rettet die Bienen", sondern auch gegen das zeitgleich verabschiedete "Versöhnungsgesetz", welches den Landwirten für die Artenschutzmaßnahmen unter anderem finanzielle Ausgleiche in Aussicht stellt und die praktische Umsetzung regeln soll.

Das Volksbegehren "Rettet die Bienen" war mit rund 1,75 Millionen Unterschriften das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern überhaupt.

Update, 14 Uhr: Verfassungsgerichtshof will im Oktober entscheiden

Bayerns Verfassungsgerichtshof will am 18. Oktober über die Klage der AfD gegen das Artenschutzgesetz entscheiden.

Das teilte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Donnerstag nach einer rund zweieinhalbstündigen mündlichen Verhandlung im Justizpalast in München mit.

Die AfD forderte auch in der Verhandlung wiederholt von Bayerns obersten Richtern, die auf das Volksbegehren "Rettet die Bienen" zurückgehenden Gesetze für nichtig zu erklären.

Titelfoto: Frank Rumpenhorst/dpa

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