Klage gegen Kreuzerlass in Bayern: Wie fällt das Urteil aus?
München/Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht will am heutigen Dienstagnachmittag (13.30 Uhr) seine Entscheidung über den umstrittenen Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (56, CSU) verkünden.
Laut der gültigen Vorschrift muss seit dem Jahr 2018 in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz gut sichtbar im Eingangsbereich hängen.
Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) hat entsprechend dagegen vor Gericht geklagt.
In der vergangenen Woche hatte in Leipzig das zuständige Bundesverwaltungsgericht mündlich darüber verhandelt, ob die Kreuze ein Eingriff in die Religionsfreiheit sind oder möglicherweise das Recht auf Gleichbehandlung anderer Weltanschauungsgemeinschaften verletzen.
Nun wird das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung fällen.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa