KI auf Verbrecherjagd: Software scannt Gesichter über öffentliche Kameras

München - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) will Möglichkeiten künstlicher Intelligenz bei der Gesichtserkennung von Menschen auf öffentlichen Plätzen stärker nutzen. Bisher ist dieses Vorgehen gesetzlich stark eingeschränkt.

Über Kameras auf öffentlichen Plätzen kann die Künstliche Intelligenz Straftäter suchen. Der Datenschutz macht es ihr allerdings noch schwer. (Symbolbild)
Über Kameras auf öffentlichen Plätzen kann die Künstliche Intelligenz Straftäter suchen. Der Datenschutz macht es ihr allerdings noch schwer. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

"Die Polizei braucht dringend mehr Möglichkeiten, zur Täterfahndung auch die biometrische Gesichtserkennung nutzen zu können", sagte Herrmann.

Ziel ist es, die Aufnahmen bereits bestehender Kameras auf öffentlichen Plätzen wie etwa Bahnhöfen zu nutzen und mithilfe von Künstlicher Intelligenz auszuwerten, um mögliche Straftäter zu erkennen und verfolgen zu können.

In der biometrischen Gesichtserkennung stecke enormes Potenzial für die polizeiliche Arbeit, sagte Herrmann. Dies zeigten Auswertungen des Bayerischen Landeskriminalamts.

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Dort ist aktuell der Einsatz von spezieller Gesichtserkennungssoftware ausschließlich mit dem bundesweiten Fahndungsbestand möglich, um damit Bilder von unbekannten Tatverdächtigen abzugleichen.

"Im vergangenen Jahr hat unser Landeskriminalamt im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen mehr als 4600 Fälle mit Gesichtserkennungssoftware bearbeitet. In rund 1200 Fällen gab es Übereinstimmungen mit bereits gespeicherten polizeibekannten Personen und damit wertvolle weitere Ermittlungsansätze", betonte Herrmann.

Abgleich von Fotos bei bundesweiten Fahndungen möglich

Ein vom Bundesinnenministerium angekündigter Gesetzentwurf zum biometrischen Abgleich von Fahndungsbildern mit öffentlichen Fotos sei nicht ausreichend. Er klammere die Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum von vorneherein komplett aus.

"Übertriebener Datenschutz darf nicht dazu führen, Täter vor der Strafverfolgung zu schützen", erklärte Herrmann. Nach EU-Richtlinien wäre ein solcher Einsatz aus seiner Sicht rechtlich möglich.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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