Gibt es in Bayern bald eine "Extremismusklausel"? Ein Gutachten soll aufklären
München - Bayerns Landtagspräsidentin Ilse Aigner (59) will am Montag ab 11 Uhr wie angekündigt ein Rechtsgutachten zur Einführung einer sogenannten Extremismusklausel im bayerischen Abgeordnetengesetz vorlegen.
Mit der Erstellung beauftragt hatte der Landtag vor einigen Monaten den Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien an der Universität Passau, Tristan Barczak (39).
Zentrale Frage ist, ob verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Landtagsfraktionen künftig keine Gehälter mehr ausgezahlt werden müssen.
Bisher fehlt dem Landtagsamt eine rechtliche Grundlage, die Auszahlung der Löhne an "klar verfassungsfeindliche Extremisten" zu verweigern. Diese rechtliche Grundlage gibt es bislang in keinem deutschen Parlament und könnte laut Aigner in Bayern möglicherweise Teil des Abgeordnetenrechts werden.
Dafür bräuchte es aber eine Mehrheit im Landtag, faktisch mindestens die Stimmen der Koalition. Die Mitarbeiter von Abgeordneten schließen die Arbeitsverträge direkt mit den Abgeordneten ab, das Landtagsamt übernimmt lediglich die Entlohnung.
Der Bayerische Rundfunk hatte vor der Landtags-Initiative berichtet, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Personen beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden.
Aigner: "Gefährliche Lücke" im Abgeordnetenrecht
Unter ihnen befänden sich Aktivisten aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung", ideologische Vordenker aus der "Neuen Rechten" und mehrere Neonazis.
Aigner hatte daraufhin erklärt, das Problem sei auch im bayerischen Landtag bekannt: "Auch uns sind einzelne Fälle bekannt geworden, wonach es Mitarbeiter von Abgeordneten geben soll, die Organisationen angehören, die klar als verfassungsfeindlich eingestuft werden", sagte sie.
Zu diesen Personen wollte sie sich aber nicht direkt und detaillierter äußern. Sie betonte aber: "Ich empfinde es als gefährliche Lücke, dass wir es derzeit zulassen müssen, dass Verfassungsfeinde von Steuergeldern bezahlt werden." Diese Lücke zu schließen, sei jedoch rechtlich sehr komplex – deshalb sei eine sorgfältige Prüfung der Frage nötig.
Titelfoto: Peter Kneffel/dpa