Gesetzesänderung für neue Polizei-Software nicht mehr vor der Bayern-Wahl

München - Bayerns Polizei wird ihre neue Analyse-Software nicht mehr vor der Landtagswahl im Oktober nutzen können.

Trotz zahlreicher Kritik aus Politik und Bevölkerung wurde das Polizeiaufgabengesetz (PAG) immer wieder abgeändert und den Beamten zunehmend Befugnisse ermöglicht.
Trotz zahlreicher Kritik aus Politik und Bevölkerung wurde das Polizeiaufgabengesetz (PAG) immer wieder abgeändert und den Beamten zunehmend Befugnisse ermöglicht.  © Peter Kneffel/dpa

Für den Einsatz der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform (VeRA) sei eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) nötig, teilte das Innenministerium in München mit.

Einen genauen Zeitplan dafür gebe es zwar noch nicht, nach aktuellem Stand werde die Gesetzesänderung aber "nicht mehr in dieser Legislaturperiode stattfinden".

Bei den Regeln für den Einsatz der neuen Software werde sich der Freistaat an einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlichen Programmen in Hamburg und Hessen orientieren.

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Die Richter in Karlsruhe hatten die gesetzlichen Regelungen dort im Februar für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht monierte damals, sie erlaubten der Polizei, "mit einem Klick umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus zu erstellen".

Dazu wäre auch VeRA in Bayern nutzbar. Die Software stammt vom selben Anbieter wie die Programme in Hessen und Hamburg, der US-Firma Palantir.

Den Vertrag mit dem Unternehmen habe das Bayerische Landeskriminalamt bereits unterzeichnet, teilte das Innenministerium mit.

Software könnte später noch bundesweit zum Einsatz kommen

Die "Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) wird wohl erst nach der Landtagswahl in Bayern zum Einsatz kommen.
Die "Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform" (VeRA) wird wohl erst nach der Landtagswahl in Bayern zum Einsatz kommen.  © David Young/dpa

Weil Palantir als Start-up vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA finanziert wurde und diesen später zu seinen Kunden zählte, äußerten Kritiker Bedenken in Sachen Datenschutz.

Eine Überprüfung durch das Fraunhofer Institut kam aber zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der Software ohne datenschutzrechtliche Bedenken möglich sei.

VeRA soll als eine Art Suchindex für alle Datenbanken der Polizei in Bayern zum Einsatz kommen. Es soll bei Ermittlungen wegen schwerer Kriminalität, Terrorismus oder Mord, aber auch bei Bandendiebstählen und Kinderpornografie helfen.

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Das Programm, das perspektivisch bundesweit zum Einsatz kommen könnte, durchforstet die verschiedenen Datenbanken der Polizei, um Querverbindungen zu entdecken, die den Ermittlern sonst vielleicht nie auffallen würden.

Das soll der Polizei helfen, potenziellen Tätern auf die Spur zu kommen, noch bevor sie eine Straftat begehen können.

Der Freistaat Bayern hat mit Palantir einen Rahmenvertrag geschlossen, damit alle anderen Polizeien dessen Programm ohne zusätzliche Vergabeverfahren übernehmen können.

Titelfoto: David Young/dpa

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