Gerichtsurteil: Verlängerung von Grenzkontrollen rechtswidrig

Von Frederick Mersi

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält die Verlängerung von Grenzkontrollen zu Österreich zumindest in einem Fall für rechtswidrig.

Die Verlängerung von Grenzkontrollen zu Österreich waren zumindest in einem Fall laut Urteil rechtswidrig.
Die Verlängerung von Grenzkontrollen zu Österreich waren zumindest in einem Fall laut Urteil rechtswidrig.  © Armin Weigel/dpa

Das geht aus der schriftlichen Begründung eines Urteils des Gerichts hervor, die jetzt veröffentlicht wurde.

Ein Österreicher hatte wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern gegen die Bundesrepublik geklagt und vom VGH recht bekommen.

In der Urteilsbegründung heißt es, die Anordnung von Binnengrenzkontrollen für den betreffenden Zeitraum wurde "nicht mit einer neuen ernsthaften Bedrohung" im Sinne der anzuwendenden Vorschrift begründet.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (54, SPD) hatte die Kontrollen zuvor im Frühjahr 2022 zum wiederholten Mal um ein halbes Jahr verlängert.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe aber geurteilt, dass Grenzkontrollen, die länger als ein halbes Jahr dauern, nicht erlaubt sind, wenn als Grund nur eine weiter andauernde Bedrohung oder deren Neubewertung genannt wird.

Das VGH-Urteil hatte sich allerdings nur auf den Einzelfall der Kontrolle des Österreichers bezogen.

Ein Einzelfall, der sich wiederholen könnte

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.  © Daniel Karmann/dpa

Auch auf später erneut erfolgte Verlängerungen und Ausweitungen der Binnengrenzkontrollen ging der Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung nicht ein.

Das Bundesinnenministerium äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu der Frage, was aus dem Urteil für die laufenden Grenzkontrollen folgen könnte.

Allerdings ging das Gericht in seinem Urteil davon aus, dass "eine hinreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass der Kläger unter im Wesentlichen unveränderten Bedingungen erneut kontrolliert werden würde" - und das beinhaltet auch die rechtlichen Umstände, die der VGH zum Zeitpunkt der Kontrolle in dem Urteil für rechtswidrig erklärte.

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Die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger (38), hält das Urteil daher für übertragbar - zumindest auf die derzeitigen Kontrollen an der Grenze zu Österreich: "Die immer wieder verlängerten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze sind mit EU-Recht nicht vereinbar."

Inhaltlich sei die Begründung aber auch auf die Kontrollen an den Grenzen zu anderen Ländern übertragbar, meinte Bünger. Derzeit werden Kontrollen an allen deutschen Binnengrenzen durchgeführt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ zwar keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, dagegen können die Beteiligten aber Beschwerde einlegen.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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